Grundsteuer Rechner 2026

Berechnen Sie Ihre Grundsteuer B 2026 aus dem amtlichen Messbetrag oder schätzen Sie ihn mit dem vereinfachten Modell Ihres Bundeslands.

Wenn vorhanden, ist dies der verlässlichste Rechenweg. Die Modellfelder darunter werden dann nicht verwendet.

Die Modellrechnung deckt typische Fälle der Grundsteuer B ab. Sonderermäßigungen, gemischte Nutzungen, Bayerns Flächenermäßigungen für bestimmte große Grundstücke, Grundsteuer A/C und weitere Einzelfallregeln sind nicht vollständig modelliert. Mit dem amtlichen Grundsteuermessbetrag werden diese Besonderheiten bereits berücksichtigt.

So berechnen wir die Grundsteuer

Die Grundsteuer-Reform gilt seit dem 1. Januar 2025 und betrifft rund 36 Millionen Grundstücke in Deutschland. Jedes Bundesland hat ein eigenes Berechnungsmodell gewählt — daher variiert die Berechnung je nach Standort erheblich.

Bundesmodell (11 Länder)

Die Formel: Grundsteuerwert x Steuermesszahl x Hebesatz = Grundsteuer

Bundesrechtliche Steuermesszahlen: 0,31 Promille (Wohngrundstücke) bzw. 0,34 Promille (andere Grundstücke). Berlin, Bremen, Saarland und Sachsen verwenden abweichende Landes-Messzahlen. Der Grundsteuerwert wird vom Finanzamt festgestellt.

Flächenmodell (Bayern)

Bayerns Modell ist wertunabhängig und basiert rein auf Flächen:

(Grundfläche x 0,04 + Gebäude x 0,50 x [0,70 für Wohnen]) x Hebesatz

Bodenwertmodell (Baden-Württemberg)

Nur der Bodenwert zählt, das Gebäude spielt keine Rolle. Der Grundsteuerwert wird auf volle 100 EUR abgerundet:

Bodenrichtwert x Fläche x 1,3 Promille x [0,70 für Wohnen] x Hebesatz

Praktisches Beispiel — Bundesmodell

Eine Eigentumswohnung in Berlin mit einem Grundsteuerwert von 250.000 EUR:

  • Steuermessbetrag: 250.000 x 0,00031 = 77,50 EUR
  • Grundsteuer: 77,50 x 470 % = 364,25 EUR / Jahr
  • Pro Monat: ca. 30,35 EUR

Häufig gestellte Fragen

Was hat sich bei der Grundsteuer 2026 geändert?
Die Grundsteuerreform gilt seit dem 1. Januar 2025. Elf Länder nutzen die Bewertungsregeln des Bundesmodells, teilweise mit eigenen Messzahlen; fünf Länder haben eigenständige Bewertungsmodelle. Maßgeblich sind Ihr aktueller Grundsteuermessbetrag und der für 2026 geltende kommunale Hebesatz.
Welche Grundsteuer-Modelle gibt es?
Elf Länder nutzen die Bewertungsregeln des Bundesmodells. Berlin, Bremen, das Saarland und Sachsen weichen dabei mit Landes-Messzahlen ab. Daneben gibt es fünf eigenständige Modelle: Baden-Württembergs Bodenwertmodell, Bayerns Flächenmodell, Hamburgs Wohnlagenmodell, Hessens Flächen-Faktor-Verfahren und Niedersachsens Flächen-Lage-Modell.
Was ist der Hebesatz?
Der Hebesatz wird von der Gemeinde für das jeweilige Jahr festgelegt und mit dem Grundsteuermessbetrag multipliziert. Verwenden Sie den Hebesatz aus dem Grundsteuerbescheid oder der aktuellen Hebesatzsatzung; ältere Vergleichswerte können nach der Reform unbrauchbar sein. Teilweise gelten differenzierte Hebesätze für Wohn- und Nichtwohngrundstücke.
Was ist die Steuermesszahl?
Die Steuermesszahl ist ein gesetzlicher Faktor. Im Bundesmodell gelten grundsätzlich 0,31 Promille für Wohngrundstücke und 0,34 Promille für andere Grundstücke. Berlin, Bremen, das Saarland und Sachsen haben abweichende Landes-Messzahlen; zusätzliche Ermäßigungen können im Einzelfall gelten.
Wo finde ich meinen Bodenrichtwert?
Bodenrichtwerte finden Sie im BORIS-Portal Ihres Bundeslandes (boris.de, boris-bw.de, boris-bayern.de etc.) oder beim örtlichen Gutachterausschuss. Der Bodenrichtwert bezieht sich auf EUR pro Quadratmeter.
Kann ich gegen den Grundsteuerbescheid Einspruch einlegen?
Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung des jeweiligen Bescheids. Die Frist beträgt regelmäßig einen Monat nach Bekanntgabe, nicht pauschal vier Wochen. Ob Einspruch oder Widerspruch statthaft ist und welche Behörde zuständig ist, hängt vom angegriffenen Bescheid und dem Landesrecht ab.

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Vereinfachte Orientierung, kein Steuerbescheid und kein Ersatz für professionelle Beratung. Fachlich geprüft am 14. Juli 2026.