Leasing-Angebotskosten-Ledger

Übernehmen Sie die Zahlungen aus einem konkreten Angebot. Der Rechner verteilt Sonderzahlung und feste Vertragskosten auf die Laufzeit und zeigt, warum die beworbene Monatsrate allein Angebote verzerren kann.

Referenz und Vertrag

Nur Nenner für die Faktoren; keine Kaufpreis- oder Marktwertannahme.

Gesamtfahrleistung des Vertrags, nicht Kilometer pro Jahr.

Feste Zahlungen laut Angebot oder Vertrag

Nur feste, noch nicht erfasste Zahlungen. Rückerstattbare Kautionen und unsichere Schlusskosten nicht eintragen.

Vergleichsbasis bestätigen

Was der Rechner tatsächlich vergleicht

Monatsrate und Einmalkosten getrennt halten

Planmäßige Vertragsauszahlungen = Monatsrate × Vertragsmonate + Sonderzahlung + Überführung/Zulassung + weitere feste Vertragskosten.

Effektiver Monatsaufwand = planmäßige Vertragsauszahlungen ÷ Vertragsmonate. Diese Größe macht Angebote mit unterschiedlich hohen Sonderzahlungen vergleichbarer. Sie ist kein vollständiger Mobilitätsaufwand, weil variable Nutzung und Rückgabe fehlen.

Zwei Faktoren statt eines Urteils

Basis-Leasingfaktor = Monatsrate ÷ Referenz-Listenpreis × 100. Der Basisfaktor blendet Einmalkosten aus. Gesamtkostenfaktor = effektiver Monatsaufwand ÷ Referenz-Listenpreis × 100 nimmt die eingegebenen festen Zahlungen hinzu. Beide Faktoren vergleichen Preisbestandteile, nicht Fahrzeugqualität, Vertragsrisiko oder einen effektiven Jahreszins.

Beim Beispiel mit 45.000 EUR Referenz-Listenpreis, 299 EUR Monatsrate, 36 Monaten, 3.000 EUR Sonderzahlung und 1.290 EUR Überführung/Zulassung entstehen 15.054 EUR planmäßige Vertragsauszahlungen. Der effektive Monatsaufwand beträgt 418,17 EUR. Der Basisfaktor liegt bei 0,6644 %, der Gesamtkostenfaktor bei 0,9293 %.

Preisangaben aus dem Angebot übernehmen

§ 3 PAngV definiert den Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und sonstiger Preisbestandteile und verlangt bei einer Aufgliederung die Hervorhebung des Gesamtpreises. Der Rechner prüft nicht, ob ein Angebot diese Pflicht erfüllt. Er hilft nur, die selbst bestätigten Bruttobeträge in einem einheitlichen Ledger zusammenzuführen.

§ 19 PAngV verweist für entgeltliche Finanzierungshilfen im Sinne von § 506 BGB auf die Darlehens- und Werbevorgaben der §§ 16 und 17 PAngV. Daraus folgt kein allgemeiner Schätzzins, den ein Rechner aus Listenpreis und Restwert ableiten dürfte. Wenn ein konkreter Vertrag einen effektiven Jahreszins ausweist, ist dieser Vertragswert separat zu prüfen.

Kilometer- und Restwertmodelle nicht vermischen

Der BGH stellt für Kilometerleasing klar, dass der intern kalkulierte Restwert für die Bemessung eines mängel- oder beschädigungsbedingten Minderwertausgleichs nicht maßgeblich ist. Das zeigt, warum eine pauschale Restwertformel verschiedene Vertragsmodelle nicht sauber abbildet. Lesen Sie stattdessen die Regeln zu Gesamtfahrleistung, Mehr- und Minderkilometern, vertragsgemäßem Zustand, Rückgabe und möglichen Schlusszahlungen im konkreten Vertrag.

Keine pauschale Steueraussage

Das amtliche Einkommensteuer-Handbuch des BMF unterscheidet bei beweglichen Leasinggegenständen nach Vertragsgestaltung und steuerlicher Zurechnung. Wird der Gegenstand dem Leasinggeber zugerechnet, werden Leasingraten beim Leasingnehmer als Betriebsausgaben behandelt; bei Zurechnung zum Leasingnehmer sind Raten dagegen in Zins-/Kostenanteil und Tilgungsanteil aufzuteilen. Private Nutzung, betriebliche Veranlassung, Umsatzsteuer und weitere Regeln sind zusätzlich zu prüfen. Der Ledger berechnet daher keinen Steuerabzug.

Amtliche Quellen

Häufig gestellte Fragen

Berechnet der Rechner eine Leasingrate aus Listenpreis und Restwert?
Nein. Die Monatsrate ist eine Vertrags- oder Angebotsgröße des Leasinggebers. Der Rechner übernimmt die bestätigte Rate und addiert die eingegebenen festen Zahlungen über die Laufzeit.
Was ist der Unterschied zwischen Basis-Leasingfaktor und Gesamtkostenfaktor?
Der Basisfaktor teilt nur die Monatsrate durch den Referenz-Listenpreis. Der Gesamtkostenfaktor verwendet stattdessen den effektiven Monatsaufwand einschließlich Sonderzahlung und eingegebener fester Kosten. Beide bleiben Vergleichsquoten und sind kein effektiver Jahreszins.
Welcher Leasingfaktor ist gut?
Dafür gibt es keinen universellen Grenzwert. Fahrzeug, Referenzpreis, Laufzeit, Kilometer, Sonderzahlung, Überführung, eingeschlossene Leistungen, Rückgaberisiken und Marktzeitpunkt müssen vergleichbar sein. Der Rechner vergibt deshalb kein Gut-oder-schlecht-Urteil.
Sind Mehrkilometer und Rückgabeschäden enthalten?
Nein. Der Ledger umfasst nur die planmäßig eingegebenen festen Zahlungen. Variable Mehr- oder Minderkilometer, Minderwert, Schäden, Restwertausgleich, Kaufoption und sonstige Schlussabrechnungen bleiben außerhalb und müssen aus dem konkreten Vertrag geprüft werden.
Wie behandelt der Rechner Steuern bei betrieblichem Leasing?
Nein, das lässt sich nicht pauschal aus diesem Rechner ableiten. Die steuerliche Behandlung hängt unter anderem von betrieblicher Veranlassung, Privatnutzung, Vertragsgestaltung und der steuerlichen Zurechnung des Leasinggegenstands ab.

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Stand 14.07.2026. Angebotskosten-Ledger für bestätigte Eingaben; keine Rechts-, Steuer-, Finanzierungs- oder Kaufberatung.