GmbH-Steuern-Rechner 2026

Schätzt Körperschaftsteuer, Soli, Gewerbesteuer und eine mögliche Ausschüttungsbelastung. Steuerliche Bemessungsgrundlagen und tatsächlich ausschüttbarer Bilanzgewinn können voneinander abweichen.

Referenz für die verbleibenden Mittel

Gesetzliches Minimum 2026: 200 %; ab 2027: 280 %

0 % = Thesaurierung, 100 % = volle Ausschüttung der rechnerisch verbleibenden Mittel

Was die Schätzung abbildet

Der Rechner trennt drei Größen: den Gewinn vor Steuern als wirtschaftliche Referenz, das zu versteuernde Einkommen für die Körperschaftsteuer und den Gewerbeertrag. Leere Steuerbasen werden für eine schnelle Modellrechnung mit dem Gewinn gleichgesetzt.

Auf Gesellschaftsebene gelten 2026 15 % Körperschaftsteuer, 5,5 % Soli auf die positive Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer aus 3,5 % Messzahl mal Hebesatz. Bei einer Ausschüttung zeigt das Standardmodell 25 % Kapitalertragsteuer plus Soli ohne Kirchensteuer. Die Alternative „Teileinkünfteverfahren“ ist nur eine Szenario-Näherung; insbesondere der persönliche Soli bleibt dort bewusst außerhalb der Summe.

Nicht enthalten sind unter anderem Hinzurechnungen und Kürzungen im Detail, Verlustverrechnung, verdeckte Gewinnausschüttungen, § 8b KStG, Organschaften, Quellensteuer, Kirchensteuer, persönliche Werbungskosten und die rechtlichen Voraussetzungen des gewählten Ausschüttungsmodells. Das Ergebnis ist keine Steuerfestsetzung oder Rechtsformberatung.

Primärquellen und Stand

Rechts- und Rechenstand fachlich geprüft am 14. Juli 2026.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Steuerlast einer GmbH 2026?
2026 beträgt die Körperschaftsteuer 15 % des zu versteuernden Einkommens. Hinzu kommen 5,5 % Solidaritätszuschlag auf die positive Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer. Letztere hängt vom Gewerbeertrag und vom kommunalen Hebesatz ab. Nur wenn Gewinn, zu versteuerndes Einkommen und Gewerbeertrag gleichgesetzt werden, ergeben 100.000 EUR und 400 % Hebesatz im vereinfachten Modell 29.825 EUR Steuern auf Gesellschaftsebene.
Was kostet eine Ausschüttung an private Gesellschafter?
Im Abgeltungsteuer-Modell werden 25 % Kapitalertragsteuer und 5,5 % Solidaritätszuschlag darauf angesetzt. Das entspricht ohne Kirchensteuer 26,375 % der steuerpflichtigen Ausschüttung. Ob dieses Modell im Einzelfall gilt, hängt unter anderem von Beteiligung, Antrag, Kirchensteuer, ausländischen Bezügen und persönlichen Verhältnissen ab.
Hat eine GmbH einen Gewerbesteuer-Freibetrag?
Nein. Der Freibetrag von 24.500 EUR nach § 11 GewStG gilt für natürliche Personen und Personengesellschaften, nicht für Kapitalgesellschaften. Der Gewerbeertrag wird vor Anwendung der Messzahl auf volle 100 EUR nach unten abgerundet.
Ist Thesaurierung immer günstiger als Ausschüttung?
Thesaurierung verschiebt die Besteuerung auf Gesellschafterebene, beseitigt sie aber nicht. Ob sie wirtschaftlich günstiger ist, hängt von Haltedauer, Rendite, Finanzierung, späterer Entnahme, Beteiligungsstruktur und persönlichen Steuern ab. Der Rechner stellt thesaurierte Mittel deshalb getrennt von der Netto-Ausschüttung dar.
Wie bildet der Rechner das Teileinkünfteverfahren ab?
Als bewusst vereinfachte Näherung: 60 % der Ausschüttung werden mit einem frei wählbaren persönlichen Steuersatz multipliziert. Die tatsächliche Mehrsteuer folgt aus dem gesamten Einkommensteuertarif; persönlicher Soli, Kirchensteuer, Werbungskosten und die Voraussetzungen des Verfahrens werden nicht ermittelt. Der Ergebnisblock kennzeichnet diese Grenze ausdrücklich.

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