GmbH-Steuern-Rechner 2026
Schätzt Körperschaftsteuer, Soli, Gewerbesteuer und eine mögliche Ausschüttungsbelastung. Steuerliche Bemessungsgrundlagen und tatsächlich ausschüttbarer Bilanzgewinn können voneinander abweichen.
Referenz für die verbleibenden Mittel
Gesetzliches Minimum 2026: 200 %; ab 2027: 280 %
0 % = Thesaurierung, 100 % = volle Ausschüttung der rechnerisch verbleibenden Mittel
Vereinfachende Annahme, keine tarifliche Einkommensteuerberechnung
Was die Schätzung abbildet
Der Rechner trennt drei Größen: den Gewinn vor Steuern als wirtschaftliche Referenz, das zu versteuernde Einkommen für die Körperschaftsteuer und den Gewerbeertrag. Leere Steuerbasen werden für eine schnelle Modellrechnung mit dem Gewinn gleichgesetzt.
Auf Gesellschaftsebene gelten 2026 15 % Körperschaftsteuer, 5,5 % Soli auf die positive Körperschaftsteuer und die Gewerbesteuer aus 3,5 % Messzahl mal Hebesatz. Bei einer Ausschüttung zeigt das Standardmodell 25 % Kapitalertragsteuer plus Soli ohne Kirchensteuer. Die Alternative „Teileinkünfteverfahren“ ist nur eine Szenario-Näherung; insbesondere der persönliche Soli bleibt dort bewusst außerhalb der Summe.
Nicht enthalten sind unter anderem Hinzurechnungen und Kürzungen im Detail, Verlustverrechnung, verdeckte Gewinnausschüttungen, § 8b KStG, Organschaften, Quellensteuer, Kirchensteuer, persönliche Werbungskosten und die rechtlichen Voraussetzungen des gewählten Ausschüttungsmodells. Das Ergebnis ist keine Steuerfestsetzung oder Rechtsformberatung.
Primärquellen und Stand
- § 23 KStG: Körperschaftsteuersatz
- § 3 SolzG: Bemessungsgrundlage und § 4 SolzG: 5,5 % und Cent-Trunkierung
- § 11 GewStG: Abrundung und Messzahl sowie § 16 GewStG: Hebesatz
- § 32d EStG: gesonderter Tarif und § 3 Nr. 40 EStG: Teileinkünfte
Rechts- und Rechenstand fachlich geprüft am 14. Juli 2026.