Gewerbesteuer-Hinzurechnungen 2026

Berechnen Sie die Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG — Zinsen, Mieten, Lizenzen — und sehen Sie, wie stark Ihre Gewerbesteuer-Mehrbelastung ausfällt.

Finanzierungsanteile (Jahreswerte)

Wie Hinzurechnungen wirken

Die Gewerbesteuer soll den tatsächlichen Gewerbeertrag belasten. Weil Zinsen und Mieten den Gewinn (und damit die Bemessungsgrundlage) mindern, korrigiert § 8 Nr. 1 GewStG das teilweise: bestimmte Finanzierungsaufwendungen werden mit festen Prozentsätzen wieder hinzugerechnet.

Rechenweg: Zinsen x 1,0 + Miete beweglich x 0,2 + Miete unbeweglich x 0,5 + Lizenzen x 0,25 = Summe. Davon werden 200.000 EUR Freibetrag abgezogen; der Rest wird mit 25 % multipliziert und dem Gewerbeertrag zugerechnet.

Beispiel: Ein Einzelhändler zahlt 250.000 EUR Miete für sein Ladenlokal und 60.000 EUR Zinsen für ein Warenlager-Darlehen. Anteile: 250.000 x 0,5 = 125.000 + 60.000 x 1,0 = 60.000 = 185.000 EUR. Liegt unter dem Freibetrag — keine Hinzurechnung.

Zur vollständigen Gewerbesteuer-Berechnung (Messzahl, Freibetrag, Anrechnung auf ESt nach § 35) verwenden Sie unseren Basis-Rechner.

Häufig gestellte Fragen

Was sind Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG?
Bestimmte Finanzierungsaufwendungen — Zinsen, Mieten und Lizenzgebühren — werden dem Gewerbeertrag teilweise wieder hinzugerechnet, weil sie sonst die Gewerbesteuerbasis zu stark mindern würden. Die Hinzurechnungen wirken nur, soweit die Summe der Anteile den Freibetrag von 200.000 EUR übersteigt.
Welche Anteile werden hinzugerechnet?
Zinsen: 100 %, Mieten/Leasing für bewegliche Wirtschaftsgüter: 20 %, Mieten/Pacht für unbewegliche Wirtschaftsgüter (Gebäude): 50 %, Lizenzgebühren und Konzessionen: 25 %. Auf die Summe wird der Freibetrag von 200.000 EUR abgezogen, und der Überschuss wird zu 25 % dem Gewerbeertrag hinzugerechnet.
Wann wirkt sich die Hinzurechnung steuerlich aus?
Erst wenn die Summe der relevanten Finanzierungsanteile den Freibetrag von 200.000 EUR übersteigt, schlägt die Hinzurechnung durch. Liegt die Summe darunter, gibt es keine Hinzurechnung. Diese Schwelle erreichen meist nur Unternehmen mit hohen Mieten oder umfangreicher Fremdfinanzierung.
Gilt die Regel für alle Rechtsformen?
Ja, sie gilt für Einzelunternehmen, Personengesellschaften und Kapitalgesellschaften gleichermaßen. Der Unterschied liegt nur beim Gewerbesteuer-Freibetrag von 24.500 EUR: Den haben nur Einzelunternehmen und Personengesellschaften, nicht aber Kapitalgesellschaften.

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Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Mai 2026.