Gewerbesteuer-Hinzurechnungen 2026
Berechnen Sie die Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG — Zinsen, Mieten, Lizenzen — und sehen Sie, wie stark Ihre Gewerbesteuer-Mehrbelastung ausfällt.
Wie Hinzurechnungen wirken
Die Gewerbesteuer soll den tatsächlichen Gewerbeertrag belasten. Weil Zinsen und Mieten den Gewinn (und damit die Bemessungsgrundlage) mindern, korrigiert § 8 Nr. 1 GewStG das teilweise: bestimmte Finanzierungsaufwendungen werden mit festen Prozentsätzen wieder hinzugerechnet.
Rechenweg: Zinsen x 1,0 + Miete beweglich x 0,2 + Miete unbeweglich x 0,5 + Lizenzen x 0,25 = Summe. Davon werden 200.000 EUR Freibetrag abgezogen; der Rest wird mit 25 % multipliziert und dem Gewerbeertrag zugerechnet.
Beispiel: Ein Einzelhändler zahlt 250.000 EUR Miete für sein Ladenlokal und 60.000 EUR Zinsen für ein Warenlager-Darlehen. Anteile: 250.000 x 0,5 = 125.000 + 60.000 x 1,0 = 60.000 = 185.000 EUR. Liegt unter dem Freibetrag — keine Hinzurechnung.
Zur vollständigen Gewerbesteuer-Berechnung (Messzahl, Freibetrag, Anrechnung auf ESt nach § 35) verwenden Sie unseren Basis-Rechner.
Häufig gestellte Fragen
Was sind Hinzurechnungen nach § 8 Nr. 1 GewStG?
Welche Anteile werden hinzugerechnet?
Wann wirkt sich die Hinzurechnung steuerlich aus?
Gilt die Regel für alle Rechtsformen?
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Alle Angaben ohne Gewähr. Stand: Mai 2026.