7 Strategien für mehr Rente: So erhöhen Sie Ihre Entgeltpunkte
Die gesetzliche Rente basiert auf Entgeltpunkten — je mehr Sie sammeln, desto höher fällt Ihre spätere Rente aus. Doch viele Versicherte verschenken wertvolle Punkte, weil sie mögliche Strategien nicht kennen. Von freiwilligen Beiträgen über Kindererziehungszeiten bis zum Weiterarbeiten nach der Regelaltersgrenze: Diese sieben Wege helfen Ihnen, Ihre Rentenansprüche gezielt zu steigern.
1. Freiwillige Beiträge einzahlen (§7 SGB VI)
Wer nicht pflichtversichert ist — etwa Selbstständige, Hausfrauen oder Frührentner — kann freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung einzahlen. Auch Pflichtversicherte können unter bestimmten Voraussetzungen freiwillige Zusatzbeiträge leisten, etwa um Lücken im Versicherungsverlauf zu schließen.
Die Beitragsspanne für 2026:
- Mindestbeitrag: 100,07 EUR/Monat (18,6 % der Mindestbemessungsgrundlage)
- Höchstbeitrag: 1.571,70 EUR/Monat (18,6 % der BBG von 8.450 EUR)
Freiwillige Beiträge sind besonders attraktiv für Personen, die kurz vor dem Erreichen einer Wartezeit stehen — etwa der 5-jährigen Mindestversicherungszeit oder der 35-jährigen Wartezeit für die Altersrente für langjährig Versicherte. Zudem können die Beiträge als Sonderausgaben steuerlich geltend gemacht werden.
2. Ausbildungszeiten anrechnen lassen
Zeiten der schulischen Ausbildung, des Studiums und der Berufsausbildung können als Anrechnungszeiten in Ihrem Versicherungskonto erfasst werden. Zwar generieren sie keine vollwertigen Entgeltpunkte wie Pflichtbeiträge, doch sie helfen bei der Erfüllung von Wartezeiten und können die Rentenberechnung positiv beeinflussen.
Wichtige Hinweise:
- Schulausbildung ab dem 17. Lebensjahr wird als Anrechnungszeit berücksichtigt (maximal 8 Jahre)
- Zeiten der Fachschul- und Hochschulausbildung erhalten eine begrenzte Bewertung
- Berufsausbildungszeiten (Lehre) sind Pflichtbeitragszeiten und werden mit mindestens 75 % des Durchschnittsentgelts bewertet
Prüfen Sie Ihren Renteninformationsbrief auf Lücken und lassen Sie fehlende Ausbildungszeiten nachtragen. Ein Antrag auf Kontenklärung bei der Deutschen Rentenversicherung ist kostenlos und kann jederzeit gestellt werden.
3. Kindererziehungszeiten nutzen (3 EP pro Kind)
Für die Erziehung eines Kindes schreibt die Rentenversicherung dem erziehenden Elternteil Kindererziehungszeiten gut — und zwar für die ersten drei Lebensjahre des Kindes. Pro Jahr wird ein voller Entgeltpunkt gutgeschrieben, insgesamt also 3 Entgeltpunkte pro Kind.
Bei einem aktuellen Rentenwert von 40,79 EUR (Stand Mai 2026) ergibt das einen zusätzlichen monatlichen Rentenanspruch von:
3 EP x 40,79 EUR = 122,37 EUR brutto pro Monat und Kind (ab 1. Juli 2026 mit 42,52 EUR: 127,56 EUR)
Die Kindererziehungszeiten werden in der Regel automatisch dem Elternteil zugeordnet, der das Kind überwiegend erzogen hat. Auf gemeinsamen Antrag können die Zeiten auch auf den anderen Elternteil übertragen werden. Darüber hinaus gibt es Berücksichtigungszeiten bis zum 10. Lebensjahr des Kindes, die zwar keine Entgeltpunkte bringen, aber die Bewertung anderer Zeiten verbessern können.
👴 Rente jetzt berechnen4. Pflege von Angehörigen: Entgeltpunkte für Pflegezeit
Wer einen Angehörigen pflegt, kann dafür Pflichtbeiträge zur Rentenversicherung erhalten — finanziert von der Pflegeversicherung des Pflegebedürftigen. Die Höhe der Beiträge richtet sich nach dem Pflegegrad und dem zeitlichen Umfang der Pflege.
Voraussetzungen:
- Die Pflege umfasst mindestens 10 Stunden pro Woche, verteilt auf mindestens 2 Tage
- Der Pflegebedürftige hat mindestens Pflegegrad 2
- Die Pflegeperson ist nicht erwerbsmäßig pflegerisch tätig (kein professioneller Pflegedienst)
- Die Pflegeperson arbeitet neben der Pflege nicht mehr als 30 Stunden pro Woche
Je nach Pflegegrad und Umfang werden zwischen 0,15 und 1,0 Entgeltpunkte pro Jahr gutgeschrieben. Besonders lohnend ist dies für Personen, die ohnehin nicht oder nur geringfügig erwerbstätig sind — etwa nach einer Familienphase oder in der Frühverrentung.
5. Minijob mit RV-Beitrag ausüben
Minijobber sind seit 2013 grundsätzlich rentenversicherungspflichtig. Bei der aktuellen Minijob-Grenze von 603 EUR/Monat zahlt der Arbeitnehmer 3,6 % Eigenanteil (21,71 EUR), der Arbeitgeber steuert pauschal 15 % bei. Zusammen ergibt das den vollen Beitragssatz von 18,6 %.
Der Vorteil: Die Entgeltpunkte werden auf Basis des vollen Verdienstes berechnet, nicht nur auf dem Eigenanteil. Zudem erwerben versicherungspflichtige Minijobber vollwertige Pflichtbeitragszeiten, die für Wartezeiten und den Anspruch auf Erwerbsminderungsrente zählen.
Viele Minijobber lassen sich allerdings von der RV-Pflicht befreien. Dann zahlt der Arbeitgeber zwar weiterhin 15 %, doch die Rentenansprüche fallen deutlich geringer aus. Seit dem 1. Juli 2026 können Minijobber eine einmal erteilte Befreiung sogar wieder rückgängig machen — eine sinnvolle Option für alle, die ihre Rentenansprüche nachträglich stärken möchten.
6. Über die Regelaltersgrenze hinaus arbeiten (Zuschlag 0,5 %/Monat)
Wer die Regelaltersgrenze erreicht hat, aber auf den Rentenbeginn verzichtet und weiterarbeitet, profitiert doppelt:
- Zuschlag: Für jeden Monat des aufgeschobenen Rentenbeginns erhöht sich die spätere Rente um 0,5 Prozent. Ein Jahr längeres Arbeiten ergibt einen dauerhaften Zuschlag von 6 Prozent.
- Zusätzliche Entgeltpunkte: Während der Weiterarbeit werden weiterhin Beiträge gezahlt, die den Entgeltpunkte-Stand erhöhen.
Rechenbeispiel: Bei einer errechneten Rente von 1.500 EUR brutto und zwei Jahren Weiterarbeit ergeben sich 12 Prozent Zuschlag. Die Rente steigt auf mindestens 1.680 EUR — plus die in den zwei Jahren zusätzlich gesammelten Entgeltpunkte.
Diese Strategie lohnt sich besonders für Personen, die gesundheitlich fit sind, Spaß an der Arbeit haben und ihre finanzielle Absicherung im Alter maximieren möchten.
7. Riester und Rürup als Ergänzung
Neben der gesetzlichen Rente können staatlich geförderte Vorsorgeprodukte die Altersabsicherung ergänzen:
- Riester-Rente: Bis zu 175 EUR Grundzulage jährlich plus 185–300 EUR Kinderzulage pro Kind. Besonders attraktiv für Familien mit Kindern und Geringverdiener. Die Beiträge können zusätzlich als Sonderausgaben bis 2.100 EUR jährlich abgesetzt werden.
- Basis-Rente (Rürup): Vor allem für Selbstständige und Gutverdiener interessant. Beiträge sind 2026 zu 100 % als Sonderausgaben absetzbar (maximal 27.566 EUR für Alleinstehende, 55.132 EUR für Verheiratete). Die Rürup-Rente wird wie die gesetzliche Rente besteuert.
Beide Instrumente ersetzen nicht die gesetzliche Rente, können aber die Versorgungslücke zwischen dem letzten Nettoeinkommen und der gesetzlichen Rentenhöhe schließen.
🐷 Sparplan berechnenFazit: Früh beginnen, spät profitieren
Die Höhe der gesetzlichen Rente ist kein Schicksal — mit den richtigen Strategien können Sie Ihre Entgeltpunkte gezielt steigern. Ob über freiwillige Beiträge, das Anrechnen von Erziehungszeiten oder die bewusste Entscheidung für RV-Pflicht im Minijob: Jeder zusätzliche Entgeltpunkt ist bei einem Rentenwert von 40,79 EUR (ab Juli 2026 voraussichtlich 42,52 EUR) bares Geld wert. Prüfen Sie Ihren Versicherungsverlauf, klären Sie Ihr Konto und nutzen Sie die verfügbaren Möglichkeiten. Unser Rentenrechner hilft Ihnen, die Auswirkung auf Ihre persönliche Rente zu berechnen.