Kinderkrankengeld 2026: 15 Tage pro Kind, max 35 Tage
Wenn das Kind krank wird, müssen berufstatige Eltern zu Hause bleiben. Für diese Fälle gibt es das Kinderkrankengeld: Die Krankenkasse springt ein, wenn der Arbeitgeber den Lohn nicht weiterzahlt. Wie viele Tage Ihnen zustehen, wie hoch das Kinderkrankengeld ausfällt und welche Voraussetzungen gelten -- alle Details für 2026.
Anspruchstage 2026 im Überblick
Für das Jahr 2026 gelten folgende Kontingente für das Kinderkrankengeld:
| Elternteil | Tage pro Kind | Maximum pro Jahr |
|---|---|---|
| Jeder Elternteil | 15 Arbeitstage | 35 Arbeitstage |
| Alleinerziehende | 30 Arbeitstage | 70 Arbeitstage |
Die Kontingente gelten pro Kalenderjahr. Nicht verbrauchte Tage lassen sich nicht ins Folgejahr ubertragen.
Beispiel: Familie mit zwei Kindern
Eine berufstatige Mutter (GKV-versichert) hat zwei Kinder unter 12 Jahren:
- Anspruch pro Kind: 15 Tage
- Summe für 2 Kinder: 30 Tage
- Maximum: 35 Tage -- die Summe liegt darunter, also stehen ihr alle 30 Tage zu
Hat die Familie drei Kinder, ware die Summe 45 Tage -- es greift dann die Deckelung auf 35 Tage. Für Alleinerziehende mit drei Kindern: 3 x 30 = 90 Tage, gekappt auf 70 Tage.
Voraussetzungen für den Anspruch
Kinderkrankengeld wird unter folgenden Bedingungen gezahlt:
- GKV-Versicherung: Der betreuende Elternteil muss gesetzlich krankenversichert sein (mit Krankengeldanspruch). Privat Versicherte haben keinen Anspruch auf Kinderkrankengeld.
- Kind unter 12: Das kranke Kind darf das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Für Kinder mit Behinderung, die auf Hilfe angewiesen sind, gilt keine Altersgrenze.
- Kind gesetzlich versichert: Das Kind muss ebenfalls in der GKV versichert sein (eigenstandig oder familienversichert).
- Arztliches Attest: Ein Arzt muss bestatigen, dass das Kind krank ist und der Elternteil zur Betreuung erforderlich ist.
- Keine andere Betreuungsperson: Im Haushalt darf keine andere Person vorhanden sein, die das Kind betreuen konnte.
Höhe des Kinderkrankengeldes
Das Kinderkrankengeld beträgt in der Regel 90 % des ausgefallenen Nettoarbeitsentgelts. Es wird ahnlich wie das regulare Krankengeld berechnet:
- Grundlage ist das Bruttoentgelt vor der Freistellung
- Davon werden 90 % des Nettoentgelts als Kinderkrankengeld gezahlt
- Die Beitragsbemessungsgrenze der KV (5.812,50 EUR/Monat) begrenzt die Berechnung nach oben
Rechenbeispiel
Eine Arbeitnehmerin mit einem Bruttogehalt von 3.500 EUR und einem Nettogehalt von ca. 2.350 EUR bleibt wegen ihres kranken Kindes zu Hause:
- 90 % des Nettoentgelts: 2.350 x 0,90 = 2.115 EUR/Monat
- Pro Arbeitstag (bei 30 Kalendertagen): ca. 70,50 EUR
- Für 5 Krankheitstage: ca. 352,50 EUR
Die Differenz zum regularen Nettolohn beträgt rund 235 EUR im Monat. Bei langerer Erkrankung des Kindes summiert sich der Einkommensverlust.
🏥 Krankengeld-Rechner nutzenArbeitgeber informieren: Rechte und Pflichten
Wenn Ihr Kind krank wird, sind folgende Schritte wichtig:
- Sofort melden: Informieren Sie Ihren Arbeitgeber unverzuglich über die Abwesenheit und die voraussichtliche Dauer.
- Arztliches Attest vorlegen: Die Bescheinigung des Kinderarztes muss dem Arbeitgeber und der Krankenkasse vorgelegt werden.
- Unbezahlte Freistellung: Der Arbeitgeber ist nach § 45 SGB V verpflichtet, den Arbeitnehmer freizustellen. Er muss in dieser Zeit aber keinen Lohn zahlen -- das ubernimmt die Krankenkasse.
- Einige Arbeitgeber zahlen trotzdem: Manche Arbeits- oder Tarifvertrage sehen vor, dass der Arbeitgeber bei Kinderkrankheit den Lohn weiterzahlt. In diesem Fall entfällt der Krankenkassenanspruch.
Ubertragung zwischen Elternteilen
Eltern können ihre Kinderkrankentage untereinander ubertragen, wenn beide Arbeitgeber zustimmen und die Krankenkasse einverstanden ist. Das ist besonders hilfreich, wenn ein Elternteil sein Kontingent bereits verbraucht hat, der andere aber noch Tage übrig hat. Die Ubertragung muss bei der Krankenkasse beantragt werden.
Von der Corona-Sonderregelung zum neuen Standard
Während der Pandemie hatte der Gesetzgeber die Kinderkrankentage massiv ausgeweitet -- zeitweise auf 30 Tage pro Kind und Elternteil. Diese Sonderregelung ist ausgelaufen. Allerdings wurde das regulare Kontingent von 10 auf 15 Tage pro Kind angehoben -- eine pandemieunabhangige Verbesserung für Familien, die zunachst für einen Dreijahreszeitraum gilt.
💶 Brutto Netto Rechner nutzenSonderfalle und häufige Fragen
Kinderkrankengeld bei Teilzeit
Auch Teilzeitkrafte haben Anspruch auf Kinderkrankengeld -- allerdings bezogen auf die tatsächlichen Arbeitstage. Wer nur 3 Tage pro Woche arbeitet, für den zahlt ein Kinderkrankentag dennoch als ein voller Tag vom Kontingent. Die Höhe des Kinderkrankengeldes orientiert sich am tatsächlichen Teilzeitgehalt.
Beide Elternteile berufstatig
Wenn beide Elternteile berufstatig und gesetzlich versichert sind, hat jeder einen eigenen Anspruch auf 15 Tage pro Kind. Zusammen verfugt die Familie also über 30 Tage pro Kind (bei zwei Elternteilen). Die Maximalgrenze von 35 bzw. 70 Tagen gilt ebenfalls pro Elternteil.
Kind privat versichert
Ist das Kind über einen Elternteil privat krankenversichert, besteht grundsatzlich kein Anspruch auf Kinderkrankengeld aus der GKV. In diesem Fall muss die private Krankenversicherung des Kindes gepruft werden. Oft besteht dann ein Anspruch auf unbezahlte Freistellung nach § 616 BGB.
Fazit: Wichtige Absicherung für Familien
Das Kinderkrankengeld ist eine zentrale Leistung für berufstatige Eltern mit kleinen Kindern. Mit 15 Tagen pro Kind (maximal 35 Tage) bietet es 2026 ein solides Kontingent -- wenn auch mit einem Einkommensverlust von rund 10 % gegenuber dem regularen Nettogehalt. Alleinerziehende profitieren von der Verdoppelung auf 30 Tage pro Kind. Nutzen Sie unseren Krankengeld-Rechner, um die Höhe Ihres Anspruchs zu berechnen.