Bürgergeld vs. ALG I: Was kommt nach der Arbeitslosigkeit?
In Deutschland gibt es zwei grundlegend verschiedene Systeme für Arbeitslose: das Arbeitslosengeld I (ALG I) aus der Arbeitslosenversicherung und das Bürgergeld als Grundsicherung. Wer wann welche Leistung bekommt, wie hoch sie ausfällt und was bei der Aussteuerung passiert — ein umfassender Vergleich.
Zwei Systeme, zwei Prinzipien
Das deutsche Sozialsystem unterscheidet klar zwischen Versicherungsleistung und Fürsorgeleistung:
- ALG I (SGB III): Eine Versicherungsleistung, die aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung (2,6 % vom Brutto, hälftig geteilt) finanziert wird. Die Höhe hängt direkt vom vorherigen Gehalt ab.
- Bürgergeld (SGB II): Eine steuerfinanzierte Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Höhe richtet sich nach festen Regelsätzen und dem individuellen Bedarf, nicht nach dem früheren Einkommen.
Der große Vergleich: ALG I vs. Bürgergeld
| Merkmal | ALG I (SGB III) | Bürgergeld (SGB II) |
|---|---|---|
| Rechtsgrundlage | SGB III | SGB II |
| Finanzierung | Beiträge (2,6 %) | Steuermittel des Bundes |
| Träger | Bundesagentur für Arbeit | Jobcenter (BA + Kommune) |
| Voraussetzung | Mind. 12 Monate Beitragszeit in 30 Monaten | Bedürftigkeit (Hilfebedarf) |
| Höhe | 60 % (67 % mit Kind) des Nettoentgelts | 563 EUR Regelsatz (Alleinstehende) |
| Bezugsdauer | 6-24 Monate (altersabhängig) | Unbefristet (bei Bedürftigkeit) |
| Vermögensprüfung | Nein | Ja (mit Karenzzeit und Freigrenzen) |
| Unterkunftskosten | Nicht enthalten (eigen zu tragen) | Angemessene KdU werden übernommen |
| Beziehende (Jan 2026) | ca. 1,14 Mio. | ca. 3,83 Mio. |
ALG I: Die Versicherungsleistung im Detail
Das Arbeitslosengeld I wird aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung finanziert. Der Beitragssatz beträgt 2026 weiterhin 2,6 % (je 1,3 % Arbeitnehmer und Arbeitgeber), die BBG liegt bei 8.450 EUR monatlich.
Höhe des ALG I
Die Berechnung basiert auf dem pauschalisierten Nettoentgelt der letzten 12 Monate:
- Allgemeiner Leistungssatz: 60 % des Nettoentgelts (ohne Kind)
- Erhöhter Leistungssatz: 67 % des Nettoentgelts (mit mindestens einem Kind)
Die Berechnung erfolgt über das sogenannte Leistungsentgelt: Vom durchschnittlichen täglichen Bruttoentgelt werden pauschale Abzüge für Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Darauf werden dann 60 % bzw. 67 % angewandt.
Bezugsdauer nach Alter
| Beitragszeit (Monate) | Alter | ALG-I-Dauer (Monate) |
|---|---|---|
| 12 | — | 6 |
| 16 | — | 8 |
| 20 | — | 10 |
| 24 | — | 12 |
| 30 | ab 50 | 15 |
| 36 | ab 55 | 18 |
| 48 | ab 58 | 24 |
Bürgergeld: Die Grundsicherung im Detail
Das Bürgergeld (früher Hartz IV) ist die letzte Sicherung im sozialen Netz. Es wird unabhängig von früheren Beiträgen gezahlt, setzt aber Bedürftigkeit voraus.
Regelsätze 2026
Die Regelsätze bleiben 2026 auf dem Vorjahresniveau:
| Regelbedarfsstufe | Regelsatz 2026 |
|---|---|
| Stufe 1: Alleinstehende | 563 EUR |
| Stufe 2: Paare (je Partner) | 506 EUR |
| Stufe 3: Erwachsene in BG | 451 EUR |
| Stufe 4: Jugendliche (14-17) | 471 EUR |
| Stufe 5: Kinder (6-13) | 390 EUR |
| Stufe 6: Kinder (0-5) | 357 EUR |
Zusätzlich werden die angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) — also Miete und Heizkosten — vom Jobcenter übernommen. In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) gilt die tatsächliche Miete als angemessen.
Bedürftigkeitsprüfung und Vermögensgrenzen
Anders als beim ALG I wird beim Bürgergeld das Vermögen der gesamten Bedarfsgemeinschaft geprüft:
- Karenzzeit (12 Monate): In den ersten 12 Monaten gelten erhöhte Freigrenzen — Ersparnisse bis 40.000 EUR (erste Person) plus 15.000 EUR pro weitere Person werden nicht berücksichtigt.
- Nach der Karenzzeit: Die reguläre Vermögensfreigrenze liegt bei 15.000 EUR pro Person der Bedarfsgemeinschaft.
- Geschütztes Vermögen: Selbstgenutztes Wohneigentum (angemessene Größe), Altersvorsorge und Kfz (bis 15.000 EUR Wert pro Person) bleiben grundsätzlich unberücksichtigt.
Der Übergang: Was passiert bei der Aussteuerung?
Wenn das ALG I ausläuft, spricht man von der Aussteuerung. Die Betroffenen müssen dann Bürgergeld beantragen, sofern sie weiterhin hilfebedürftig sind. Wichtige Hinweise:
- Rechtzeitig beantragen: Stellen Sie den Bürgergeld-Antrag mindestens 3 Monate vor Ablauf des ALG I. Bürgergeld wird nicht rückwirkend gezahlt.
- Nahtlosigkeit: Eine Lücke zwischen ALG I und Bürgergeld lässt sich vermeiden, wenn der Antrag frühzeitig beim Jobcenter eingeht.
- Bedarfsgemeinschaft: Beim Bürgergeld wird das Einkommen und Vermögen des Partners mitberücksichtigt — das kann dazu führen, dass kein Anspruch besteht, obwohl das eigene Einkommen weggefallen ist.
Rechenbeispiel: Vom Gehalt zum ALG I zum Bürgergeld
Ein 45-jähriger Arbeitnehmer mit 3.500 EUR brutto (Steuerklasse I, keine Kinder, 24 Monate Beitragszeit) wird arbeitslos:
- Nettoentgelt (pauschaliert): ca. 2.350 EUR
- ALG I (60 %): ca. 1.410 EUR monatlich
- Bezugsdauer: 12 Monate (unter 50, 24 Monate Beitragszeit)
Nach 12 Monaten läuft das ALG I aus. Ohne neuen Job und ohne ausreichendes Vermögen hat die Person Anspruch auf Bürgergeld:
- Regelsatz: 563 EUR (Alleinstehend)
- Kosten der Unterkunft: z. B. 550 EUR Warmmiete
- Gesamt: ca. 1.113 EUR monatlich
Der Einschnitt ist erheblich: Von 2.350 EUR netto über 1.410 EUR ALG I auf 1.113 EUR Bürgergeld — ein Rückgang um über 50 % gegenüber dem letzten Gehalt.
Fazit: Zwei Welten im Sozialsystem
ALG I und Bürgergeld verfolgen grundlegend verschiedene Ziele: Das ALG I sichert den bisherigen Lebensstandard anteilig ab, das Bürgergeld garantiert das Existenzminimum. Wer arbeitslos wird, sollte die Bezugsdauer seines ALG I kennen und rechtzeitig für den Fall planen, dass der Anspruch ausläuft. Eine frühzeitige Beratung bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter hilft, finanzielle Lücken zu vermeiden.