Bürgergeld vs. ALG I: Was kommt nach der Arbeitslosigkeit?

In Deutschland gibt es zwei grundlegend verschiedene Systeme für Arbeitslose: das Arbeitslosengeld I (ALG I) aus der Arbeitslosenversicherung und das Bürgergeld als Grundsicherung. Wer wann welche Leistung bekommt, wie hoch sie ausfällt und was bei der Aussteuerung passiert — ein umfassender Vergleich.

Zwei Systeme, zwei Prinzipien

Das deutsche Sozialsystem unterscheidet klar zwischen Versicherungsleistung und Fürsorgeleistung:

  • ALG I (SGB III): Eine Versicherungsleistung, die aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung (2,6 % vom Brutto, hälftig geteilt) finanziert wird. Die Höhe hängt direkt vom vorherigen Gehalt ab.
  • Bürgergeld (SGB II): Eine steuerfinanzierte Grundsicherung für Arbeitsuchende. Die Höhe richtet sich nach festen Regelsätzen und dem individuellen Bedarf, nicht nach dem früheren Einkommen.

Der große Vergleich: ALG I vs. Bürgergeld

Merkmal ALG I (SGB III) Bürgergeld (SGB II)
Rechtsgrundlage SGB III SGB II
Finanzierung Beiträge (2,6 %) Steuermittel des Bundes
Träger Bundesagentur für Arbeit Jobcenter (BA + Kommune)
Voraussetzung Mind. 12 Monate Beitragszeit in 30 Monaten Bedürftigkeit (Hilfebedarf)
Höhe 60 % (67 % mit Kind) des Nettoentgelts 563 EUR Regelsatz (Alleinstehende)
Bezugsdauer 6-24 Monate (altersabhängig) Unbefristet (bei Bedürftigkeit)
Vermögensprüfung Nein Ja (mit Karenzzeit und Freigrenzen)
Unterkunftskosten Nicht enthalten (eigen zu tragen) Angemessene KdU werden übernommen
Beziehende (Jan 2026) ca. 1,14 Mio. ca. 3,83 Mio.

ALG I: Die Versicherungsleistung im Detail

Das Arbeitslosengeld I wird aus den Beiträgen zur Arbeitslosenversicherung finanziert. Der Beitragssatz beträgt 2026 weiterhin 2,6 % (je 1,3 % Arbeitnehmer und Arbeitgeber), die BBG liegt bei 8.450 EUR monatlich.

Höhe des ALG I

Die Berechnung basiert auf dem pauschalisierten Nettoentgelt der letzten 12 Monate:

  • Allgemeiner Leistungssatz: 60 % des Nettoentgelts (ohne Kind)
  • Erhöhter Leistungssatz: 67 % des Nettoentgelts (mit mindestens einem Kind)

Die Berechnung erfolgt über das sogenannte Leistungsentgelt: Vom durchschnittlichen täglichen Bruttoentgelt werden pauschale Abzüge für Steuern und Sozialabgaben abgezogen. Darauf werden dann 60 % bzw. 67 % angewandt.

Bezugsdauer nach Alter

Beitragszeit (Monate) Alter ALG-I-Dauer (Monate)
12 6
16 8
20 10
24 12
30 ab 50 15
36 ab 55 18
48 ab 58 24
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Bürgergeld: Die Grundsicherung im Detail

Das Bürgergeld (früher Hartz IV) ist die letzte Sicherung im sozialen Netz. Es wird unabhängig von früheren Beiträgen gezahlt, setzt aber Bedürftigkeit voraus.

Regelsätze 2026

Die Regelsätze bleiben 2026 auf dem Vorjahresniveau:

Regelbedarfsstufe Regelsatz 2026
Stufe 1: Alleinstehende 563 EUR
Stufe 2: Paare (je Partner) 506 EUR
Stufe 3: Erwachsene in BG 451 EUR
Stufe 4: Jugendliche (14-17) 471 EUR
Stufe 5: Kinder (6-13) 390 EUR
Stufe 6: Kinder (0-5) 357 EUR

Zusätzlich werden die angemessenen Kosten der Unterkunft (KdU) — also Miete und Heizkosten — vom Jobcenter übernommen. In den ersten 12 Monaten (Karenzzeit) gilt die tatsächliche Miete als angemessen.

Bedürftigkeitsprüfung und Vermögensgrenzen

Anders als beim ALG I wird beim Bürgergeld das Vermögen der gesamten Bedarfsgemeinschaft geprüft:

  • Karenzzeit (12 Monate): In den ersten 12 Monaten gelten erhöhte Freigrenzen — Ersparnisse bis 40.000 EUR (erste Person) plus 15.000 EUR pro weitere Person werden nicht berücksichtigt.
  • Nach der Karenzzeit: Die reguläre Vermögensfreigrenze liegt bei 15.000 EUR pro Person der Bedarfsgemeinschaft.
  • Geschütztes Vermögen: Selbstgenutztes Wohneigentum (angemessene Größe), Altersvorsorge und Kfz (bis 15.000 EUR Wert pro Person) bleiben grundsätzlich unberücksichtigt.

Der Übergang: Was passiert bei der Aussteuerung?

Wenn das ALG I ausläuft, spricht man von der Aussteuerung. Die Betroffenen müssen dann Bürgergeld beantragen, sofern sie weiterhin hilfebedürftig sind. Wichtige Hinweise:

  • Rechtzeitig beantragen: Stellen Sie den Bürgergeld-Antrag mindestens 3 Monate vor Ablauf des ALG I. Bürgergeld wird nicht rückwirkend gezahlt.
  • Nahtlosigkeit: Eine Lücke zwischen ALG I und Bürgergeld lässt sich vermeiden, wenn der Antrag frühzeitig beim Jobcenter eingeht.
  • Bedarfsgemeinschaft: Beim Bürgergeld wird das Einkommen und Vermögen des Partners mitberücksichtigt — das kann dazu führen, dass kein Anspruch besteht, obwohl das eigene Einkommen weggefallen ist.
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Rechenbeispiel: Vom Gehalt zum ALG I zum Bürgergeld

Ein 45-jähriger Arbeitnehmer mit 3.500 EUR brutto (Steuerklasse I, keine Kinder, 24 Monate Beitragszeit) wird arbeitslos:

  • Nettoentgelt (pauschaliert): ca. 2.350 EUR
  • ALG I (60 %): ca. 1.410 EUR monatlich
  • Bezugsdauer: 12 Monate (unter 50, 24 Monate Beitragszeit)

Nach 12 Monaten läuft das ALG I aus. Ohne neuen Job und ohne ausreichendes Vermögen hat die Person Anspruch auf Bürgergeld:

  • Regelsatz: 563 EUR (Alleinstehend)
  • Kosten der Unterkunft: z. B. 550 EUR Warmmiete
  • Gesamt: ca. 1.113 EUR monatlich

Der Einschnitt ist erheblich: Von 2.350 EUR netto über 1.410 EUR ALG I auf 1.113 EUR Bürgergeld — ein Rückgang um über 50 % gegenüber dem letzten Gehalt.

Fazit: Zwei Welten im Sozialsystem

ALG I und Bürgergeld verfolgen grundlegend verschiedene Ziele: Das ALG I sichert den bisherigen Lebensstandard anteilig ab, das Bürgergeld garantiert das Existenzminimum. Wer arbeitslos wird, sollte die Bezugsdauer seines ALG I kennen und rechtzeitig für den Fall planen, dass der Anspruch ausläuft. Eine frühzeitige Beratung bei der Arbeitsagentur oder dem Jobcenter hilft, finanzielle Lücken zu vermeiden.

Häufig gestellte Fragen

Was ist der Hauptunterschied zwischen ALG I und Bürgergeld?
Arbeitslosengeld I (ALG I) ist eine Versicherungsleistung nach dem SGB III — die Höhe richtet sich nach dem vorherigen Gehalt (60 % oder 67 % des Nettoentgelts). Bürgergeld nach dem SGB II ist eine bedarfsorientierte Grundsicherung mit festen Regelsätzen (563 EUR für Alleinstehende), die unabhängig vom früheren Einkommen gezahlt wird und einer Bedürftigkeitsprüfung unterliegt.
Wie lange wird ALG I gezahlt?
Die Bezugsdauer von ALG I hängt vom Alter und der Dauer der vorherigen Beitragseinzahlung ab. Grundsätzlich beträgt sie mindestens 6 Monate (bei 12 Monaten Beitragszeit) und maximal 12 Monate für unter 50-Jährige. Ältere Arbeitnehmer können bis zu 24 Monate ALG I erhalten: ab 50 Jahren bis 15 Monate, ab 55 Jahren bis 18 Monate und ab 58 Jahren bis 24 Monate.
Was passiert, wenn ALG I ausläuft?
Wenn der ALG-I-Anspruch ausgeschöpft ist (sogenannte Aussteuerung), kann ein Antrag auf Bürgergeld (SGB II) gestellt werden. Dafür ist eine Bedürftigkeitsprüfung erforderlich: Vermögen und Einkommen des gesamten Haushalts werden berücksichtigt. Es empfiehlt sich, den Antrag rechtzeitig vor Ablauf des ALG I zu stellen, da Bürgergeld nicht rückwirkend gezahlt wird.
Kann man ALG I und Bürgergeld gleichzeitig beziehen?
Ja, das ist möglich. Wenn das ALG I so niedrig ausfällt, dass es den Bedarf der Bedarfsgemeinschaft nicht deckt, kann ergänzend Bürgergeld beantragt werden. Das ALG I wird dann als Einkommen auf das Bürgergeld angerechnet, aber der Differenzbetrag zum Gesamtbedarf wird aufgestockt.