Steuern in Rheinland-Pfalz 2026

Die wichtigsten landesspezifischen Steuern und Abgaben im Überblick — mit Verweisen auf die jeweiligen Rechner.

Grunderwerbsteuer

5,0 %

vom Kaufpreis

Kirchensteuer

9 %

der Einkommensteuer

Grundsteuer-Modell

Bundesmodell (wertabhängig)

Grunderwerbsteuer in Rheinland-Pfalz

Beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie in Rheinland-Pfalz fällt eine Grunderwerbsteuer von 5,0 % des Kaufpreises an. Auf einen Kaufpreis von 300.000 EUR sind das 15.000 EUR; auf 500.000 EUR entsprechend 25.000 EUR. Die Steuer wird einmalig erhoben, vom Notar gemeldet und ist Voraussetzung für die Unbedenklichkeitsbescheinigung — und damit für den Grundbucheintrag. Eine ausführliche Berechnung der gesamten Kaufnebenkosten (Grunderwerbsteuer, Notar, Grundbuch, ggf. Makler) finden Sie im Kaufnebenkosten-Rechner.

Kirchensteuer in Rheinland-Pfalz

Mitglieder einer offiziell anerkannten Religionsgemeinschaft zahlen in Rheinland-Pfalz eine Kirchensteuer von 9 % auf die festgesetzte Lohn- oder Einkommensteuer. Der Satz von 9 % entspricht dem bundesweiten Durchschnitt; nur Bayern und Baden-Württemberg liegen mit 8 % darunter. Wer die Kirchensteuer einsparen mochte, kann seinen Kirchenaustritt beim Standesamt erklaren — die Steuerpflicht endet zum Ende des Folgemonats. Konkrete Beispielrechnungen liefert unser Kirchensteuer-Rechner.

Grundsteuer in Rheinland-Pfalz — Bundesmodell (wertabhängig)

Nach der Grundsteuerreform berechnet sich die jahrliche Grundsteuer in Rheinland-Pfalz nach dem Bundesmodell (wertabhängig). Die endgultige Steuer ergibt sich aus dem Grundsteuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der jeweiligen Gemeinde — der Hebesatz wird kommunal festgelegt und variiert auch innerhalb eines Bundeslandes erheblich. Unser Grundsteuer-Rechner wendet die in Rheinland-Pfalz geltende Berechnungslogik automatisch an, sobald Sie das Bundesland auswahlen.

Passende Rechner für Rheinland-Pfalz

Andere Bundeslander im Vergleich

Bundeslander mit aehnlicher Fiskalstruktur (gleiches Grundsteuer-Modell oder gleicher Grunderwerbsteuer-Satz):

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Quellen: Bundesfinanzministerium, finanz-tools.de. Stand: Mai 2026. Alle Angaben ohne Gewahr.