PV für Studenten: Pauschal 30,78 EUR/Monat

Studenten in der studentischen Krankenversicherung zahlen keinen prozentualen PV-Beitrag auf ihr tatsächliches Einkommen, sondern einen festen Pauschalbetrag. Dieser berechnet sich aus dem BAföG-Bedarfssatz von 855 EUR multipliziert mit dem PV-Satz von 3,6 %. Ab 23 Jahren kommt der Kinderlosenzuschlag hinzu.

Studentische PV: Pauschaler Beitrag statt Einkommensbezug

Anders als bei Arbeitnehmern, deren PV-Beitrag prozentual vom Bruttogehalt berechnet wird, orientiert sich der studentische Beitrag an einem fiktiven Bedarfssatz. Für 2026 wird der bundesweit einheitliche BAföG-Bedarfssatz von 855 EUR als Bemessungsgrundlage herangezogen — unabhängig davon, ob der Student tatsächlich BAföG bezieht oder über welches Einkommen er verfügt.

Daraus ergeben sich feste MonatsBeiträge, die nach Kinderzahl und Alter gestaffelt sind:

Status Beitragssatz Monatsbeitrag
Kinderlos, unter 23 3,60 % 30,78 EUR
Kinderlos, ab 23 4,20 % 35,91 EUR
Mit 1 Kind 3,60 % 30,78 EUR
Mit 2 Kindern (unter 25) 3,35 % 28,64 EUR
Mit 3 Kindern (unter 25) 3,10 % 26,51 EUR
Mit 4 Kindern (unter 25) 2,85 % 24,37 EUR

Kinderlosenzuschlag ab 23 Jahren

Der Kinderlosenzuschlag von 0,6 Prozentpunkten greift für Studenten erst ab dem vollendeten 23. Lebensjahr. Jungere kinderlose Studenten zahlen den regularen Satz von 3,6 %. Die Differenz beträgt:

  • Ohne Zuschlag (unter 23 oder mit Kind): 30,78 EUR/Monat
  • Mit Zuschlag (ab 23, kinderlos): 35,91 EUR/Monat
  • Mehrbelastung: 5,13 EUR/Monat (= 855 EUR x 0,6 %)

Der Zuschlag entfällt lebenslang, sobald die Elterneigenschaft nachgewiesen wird — auch wenn das Kind spater nicht mehr im Haushalt lebt.

Altersgrenze: Studentische PV bis 30 Jahre

Die günstige studentische Kranken- und Pflegeversicherung (KVdS/PVdS) gilt bis zum Ende des Semesters, in dem der Student:

  • das 30. Lebensjahr vollendet, oder
  • das 14. Fachsemester uberschreitet.

Danach muss der Student sich freiwillig gesetzlich versichern. Die Beiträge steigen dann erheblich: Statt des pauschalen Betrags von rund 31 EUR wird der PV-Beitrag auf Basis des tatsächlichen Einkommens berechnet, mindestens aber auf die Mindestbemessungsgrundlage von 1.318,33 EUR. Das ergibt einen Mindestbeitrag von 47,46 EUR (3,6 %) oder 55,37 EUR (4,2 % kinderlos) — fast das Doppelte des studentischen Pauschalsatzes.

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Werkstudentenprivileg: PV-befreit bei Nebenjob

Das Werkstudentenprivileg befreit Studenten, die neben dem Studium arbeiten, von der Kranken-, Pflege- und Arbeitslosenversicherung im Beschaftigungsverhaltnis. Sie zahlen lediglich den Rentenversicherungsbeitrag von 9,3 % (Arbeitnehmeranteil).

Voraussetzungen für das Werkstudentenprivileg:

  • Ordentlich immatrikuliert an einer Hochschule
  • Maximal 20 Stunden/Woche wahrend der Vorlesungszeit (in der vorlesungsfreien Zeit mehr möglich)
  • Das Studium bleibt der Hauptzweck

Die Befreiung durch das Werkstudentenprivileg bedeutet, dass der Arbeitgeber keine PV-Beiträge auf den Werkstudentenlohn abfuhrt. Der Student zahlt weiterhin separat seinen studentischen Pauschalbeitrag an die Krankenkasse — dieser bleibt von der Werkstatigkeit unberuhrt.

Familienversicherung: Kostenlos bis 25

Bevor Studenten eigene PV-Beiträge zahlen müssen, können sie über die Familienversicherung der Eltern beitragsfrei mitversichert sein. Die Familienversicherung endet:

  • mit Vollendung des 25. Lebensjahres
  • oder bei Uberschreitung der Einkommensgrenzen (2026: 565 EUR/Monat regulares Einkommen bzw. 603 EUR bei Minijob)

Bei Ableistung eines freiwilligen sozialen Jahres (FSJ), Bundesfreiwilligendienstes oder fruheren Wehr-/Zivildienstes verlanget sich die Altersgrenze um die Dauer des Dienstes (maximal 12 Monate, also bis 26).

Die Familienversicherung ist die günstigste Option — solange sie besteht, fallen keinerlei PV-Beiträge an.

BAföG-Zuschuss für KV und PV

BAföG-Empfänger, die eigene Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge zahlen müssen, erhalten einen zweckgebundenen Zuschuss, der automatisch auf die BAföG-Auszahlung aufgeschlagen wird:

Altersgruppe PV-Zuschlag BAföG Deckung
25-29 Jahre (KVdS) 35 EUR/Monat Deckt 30,78 EUR vollstandig
Ab 30 Jahre (freiwillig GKV) 48 EUR/Monat Teilweise Deckung

Für Studenten von 25 bis 29 Jahren in der KVdS deckt der BAföG-PV-Zuschlag die tatsächlichen Kosten von 30,78 EUR (bzw. 35,91 EUR bei kinderlos) nahezu vollständig oder sogar überkompensierend ab. Ab 30 Jahren reicht der erhöhte Zuschlag von 48 EUR angesichts der deutlich höheren Beiträge der freiwilligen Versicherung nur noch teilweise.

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Typischer Versicherungsverlauf eines Studenten

So sieht der Versicherungsweg eines Studenten in der Pflegeversicherung typischerweise aus:

  • Bis 25 Jahre: Familienversicherung über die Eltern — kostenlos, kein eigener Beitrag
  • 25 bis 29 Jahre: Studentische KV/PV (KVdS/PVdS) — Pauschalbeitrag 30,78 EUR (ggf. + 5,13 EUR Kinderlosenzuschlag)
  • Ab 30 Jahre: Freiwillige GKV — deutlich hohere Beiträge auf Basis der Mindestbemessungsgrundlage
  • Nach dem Studium: Arbeitnehmerbeitrag mit halftiger AG-Beteiligung (je 1,8 %)

Fazit: Günstiger Pauschalsatz mit klaren Grenzen

Studenten profitieren von einem pauschalen PV-Beitrag, der mit 30,78 EUR/Monat deutlich unter dem Beitrag eines Arbeitnehmers liegt. Der Kinderlosenzuschlag ab 23 Jahren erhöht die Belastung um 5,13 EUR. BAföG-Empfänger erhalten einen Zuschuss, der den Beitrag weitgehend auffängt. Werkstudenten sind im Job PV-befreit, zahlen aber den studentischen Pauschalbeitrag separat. Die günstigste Option bleibt die kostenlose Familienversicherung bis 25 — und die teuerste der Wechsel in die freiwillige GKV ab 30.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der PV-Beitrag für Studenten 2026?
Der monatliche PV-Beitrag für Studenten beträgt 30,78 EUR (3,6 % auf den BAföG-Bedarfssatz von 855 EUR). Kinderlose Studenten ab 23 Jahren zahlen zusätzlich den Kinderlosenzuschlag von 0,6 %, also insgesamt 35,91 EUR pro Monat.
Ab wann mussen Studenten selbst PV-Beitrage zahlen?
Studenten mussen eigene Beitrage zahlen, sobald die Familienversicherung endet — in der Regel mit 25 Jahren (oder 25 plus Wehr-/Freiwilligendienst). Wer die Einkommensgrenzen der Familienversicherung (565 EUR regulaer bzw. 603 EUR Minijob) uberschreitet, fällt fruher heraus.
Sind Werkstudenten von der PV befreit?
Ja. Werkstudenten, die neben dem Studium arbeiten, sind durch das Werkstudentenprivileg von der Pflege-, Kranken- und Arbeitslosenversicherung befreit. Sie zahlen nur den Rentenversicherungsbeitrag von 9,3 % (AN-Anteil). Die studentische PV bleibt davon unberuhrt — der Pauschalbeitrag wird separat an die Krankenkasse gezahlt.
Wie lange gilt die gunstige studentische PV?
Die studentische Kranken- und Pflegeversicherung gilt bis zum Ende des Semesters, in dem der Student 30 Jahre alt wird (oder das 14. Fachsemester uberschreitet). Danach folgt eine freiwillige Versicherung zu deutlich hoheren Beitragen.
Bezuschusst das BAföG die PV-Beiträge?
Ja. BAföG-Empfänger erhalten einen zweckgebundenen Zuschuss für Kranken- und Pflegeversicherung. Der PV-Zuschlag beträgt 35 EUR/Monat für Studenten von 25 bis 29 Jahren in der KVdS und 48 EUR/Monat für Studenten ab 30 Jahren in der freiwilligen Versicherung.