Kindergeld vs. Kinderfreibetrag: Wann lohnt sich was?

Kindergeld oder Kinderfreibetrag — das Finanzamt prüft automatisch, welche Variante günstiger ist. Für die Mehrheit der Familien gewinnt das Kindergeld. Doch ab einem bestimmten Einkommen kehrt sich das Verhältnis um, und der Freibetrag spart mehr Steuern als das ausgezahlte Kindergeld.

Die Günstigerprüfung nach §31 EStG

Das deutsche Steuerrecht kennt zwei parallele Mechanismen zur finanziellen Entlastung von Familien: das monatliche Kindergeld und den steuerlichen Kinderfreibetrag. Beides gleichzeitig gibt es nicht — stattdessen prüft das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung automatisch, welche Variante für die Familie vorteilhafter ist. Diese Prüfung heißt Günstigerprüfung.

Der Ablauf im Detail:

  1. Pfad 1 (Kindergeld): Die Einkommensteuer wird ohne Kinderfreibetrag berechnet. Davon wird das im Jahr ausgezahlte Kindergeld abgezogen.
  2. Pfad 2 (Kinderfreibetrag): Der Kinderfreibetrag (9.756 EUR pro Kind) wird vom zu versteuernden Einkommen abgezogen. Die Einkommensteuer wird auf das geminderte Einkommen berechnet.
  3. Vergleich: Das Finanzamt setzt den niedrigeren Steuerbetrag fest.

Die Zahlen für 2026

Parameter Betrag 2026
Kindergeld pro Monat 259 EUR
Kindergeld pro Jahr 3.108 EUR
Sachlicher Kinderfreibetrag 6.828 EUR
BEA-Freibetrag (Betreuung, Erziehung, Ausbildung) 2.928 EUR
Gesamt-Kinderfreibetrag pro Kind (ZKF) 9.756 EUR

Die Frage lautet also: Bringt der Abzug von 9.756 EUR vom zu versteuernden Einkommen eine Steuerersparnis von mehr als 3.108 EUR? Das hängt vom persönlichen Grenzsteuersatz ab.

Ab wann lohnt sich der Kinderfreibetrag?

Der Kinderfreibetrag wird dann günstiger als das Kindergeld, wenn die Steuerersparnis durch den Freibetrag höher ist als das ausgezahlte Kindergeld. Die vereinfachte Berechnung für ein Kind:

Steuerersparnis = Kinderfreibetrag x Grenzsteuersatz

Damit der Freibetrag günstiger wird: 9.756 EUR x Grenzsteuersatz > 3.108 EUR

Das ergibt einen Break-even-Grenzsteuersatz von rund 31,9 %. In der Praxis liegt der Schwellenwert etwas höher, da der Grenzsteuersatz nicht über den gesamten Freibetrag konstant ist, sondern mit sinkendem zvE abnimmt.

Vergleichstabelle: Kindergeld vs. Kinderfreibetrag (1 Kind, ledig)

zvE (ledig) ESt ohne KFB ESt mit KFB Ersparnis KFB Kindergeld Günstiger
30.000 EUR 4.217 EUR 1.770 EUR 2.447 EUR 3.108 EUR Kindergeld
50.000 EUR 10.548 EUR 7.404 EUR 3.144 EUR 3.108 EUR KFB (knapp)
70.000 EUR 18.264 EUR 14.167 EUR 4.097 EUR 3.108 EUR KFB
100.000 EUR 30.864 EUR 26.767 EUR 4.097 EUR 3.108 EUR KFB

Ab einem zvE von rund 50.000 EUR (ledig) bzw. 100.000 EUR (zusammenveranlagt) wird der Kinderfreibetrag günstiger als das Kindergeld. Ab 69.879 EUR (Spitzensteuersatz 42 %) liegt die Steuerersparnis durch den KFB bei rund 4.097 EUR — das sind 989 EUR mehr als das Kindergeld.

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Der Kinderfreibetrag: Zwei Bestandteile

Der Kinderfreibetrag von 9.756 EUR setzt sich aus zwei getrennten Komponenten zusammen:

  • Sachlicher Kinderfreibetrag: 6.828 EUR — deckt das sachliche Existenzminimum des Kindes ab (Nahrung, Kleidung, Wohnung)
  • BEA-Freibetrag: 2.928 EUR — für den Betreuungs-, Erziehungs- und Ausbildungsbedarf

Bei Einzelveranlagung steht jedem Elternteil die Hälfte zu (4.878 EUR). Eine Übertragung des sachlichen KFB auf einen Elternteil ist möglich, wenn der andere Elternteil seine Unterhaltspflicht nicht erfüllt.

Sonderrolle: Maßsteuer für Kirchensteuer und Soli

Selbst wenn das Kindergeld bei der Einkommensteuer günstiger ist, hat der Kinderfreibetrag eine zusätzliche Wirkung: Für die Berechnung von Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag wird immer eine fiktive Einkommensteuer mit Kinderfreibetrag herangezogen. Diese sogenannte Maßsteuer (§51a Abs. 2 EStG) senkt die Bemessungsgrundlage für KiSt und Soli, auch wenn der Freibetrag bei der ESt selbst nicht zum Zug kommt.

Das bedeutet in der Praxis: Jeder Elternteil profitiert vom Kinderfreibetrag — entweder direkt über eine niedrigere ESt oder indirekt über niedrigere Annexsteuern.

Rechenbeispiel: Familie Müller, 2 Kinder

Herr und Frau Müller sind zusammenveranlagt. Gemeinsames zvE: 120.000 EUR, 2 Kinder.

Pfad 1: Kindergeld

Splittingtarif auf 120.000 EUR (je 60.000 EUR): ESt = ca. 28.476 EUR

Kindergeld: 2 x 3.108 = 6.216 EUR/Jahr

Effektive Belastung: 28.476 - 6.216 = 22.260 EUR

Pfad 2: Kinderfreibetrag

zvE nach KFB: 120.000 - (2 x 9.756) = 100.488 EUR

Splittingtarif auf 100.488 EUR (je 50.244 EUR): ESt = ca. 20.328 EUR

Steuerersparnis gegenüber Pfad 1: 28.476 - 20.328 = 8.148 EUR

Ergebnis

Die Steuerersparnis durch den KFB (8.148 EUR) ist deutlich höher als das Kindergeld (6.216 EUR). Das Finanzamt setzt automatisch die günstigere Variante (KFB) fest. Die Müllers erhalten effektiv 8.148 - 6.216 = 1.932 EUR Erstattung über die Steuererklärung.

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Zusammenfassung: Wer profitiert wovon?

Einkommenssituation Günstigere Variante
zvE bis ca. 45.000 EUR (ledig) / 90.000 EUR (verheiratet) Kindergeld
zvE ca. 45.000-50.000 EUR (ledig) Übergangsbereich — nahezu identisch
zvE ab ca. 50.000 EUR (ledig) / 100.000 EUR (verheiratet) Kinderfreibetrag
Spitzensteuersatz (42 %) und darüber Kinderfreibetrag — deutlich günstiger

Fazit: Sie müssen nichts tun

Die Günstigerprüfung läuft vollautomatisch. Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt, und das Finanzamt rechnet bei der Steuererklärung nach. Ist der Kinderfreibetrag günstiger, wird das Kindergeld verrechnet — Sie erhalten die Differenz als Steuererstattung. Für die Mehrheit der Familien bleibt das Kindergeld die bessere Variante. Gutverdiener mit einem Grenzsteuersatz von 42 % oder mehr profitieren jedoch deutlich vom Kinderfreibetrag. Nutzen Sie unseren Einkommensteuerrechner, um Ihre individuelle Situation zu prüfen.

Häufig gestellte Fragen

Was ist die Günstigerprüfung beim Kindergeld?
Die Günstigerprüfung (§31 EStG) ist eine automatische Prüfung durch das Finanzamt im Rahmen der Einkommensteuererklärung. Es wird verglichen, ob das gezahlte Kindergeld (259 EUR/Monat = 3.108 EUR/Jahr pro Kind) oder die Steuerersparnis durch den Kinderfreibetrag (9.756 EUR pro Kind) für die Familie günstiger ist. Die für den Steuerpflichtigen vorteilhaftere Variante wird automatisch angewendet — ein Antrag ist nicht erforderlich.
Ab welchem Einkommen lohnt sich der Kinderfreibetrag?
Der Kinderfreibetrag wird ab einem Grenzsteuersatz von etwa 32 % günstiger als das Kindergeld. Für Alleinstehende entspricht das einem zu versteuernden Einkommen von ca. 45.000 EUR, für zusammenveranlagte Ehepaare von ca. 90.000 EUR. Ab dem Spitzensteuersatz von 42 % (ab 69.879 EUR Einzelveranlagung) ist der Kinderfreibetrag in jedem Fall deutlich vorteilhafter.
Muss ich zwischen Kindergeld und Kinderfreibetrag wählen?
Nein, Sie müssen keine Wahl treffen. Das Kindergeld wird monatlich ausgezahlt, und die Günstigerprüfung erfolgt automatisch bei der Einkommensteuererklärung. Ist der Kinderfreibetrag günstiger, wird das bereits ausgezahlte Kindergeld mit der Steuerersparnis verrechnet — Sie erhalten dann die Differenz als zusätzliche Steuererstattung.
Was ist der Unterschied zwischen sachlichem KFB und BEA-Freibetrag?
Der Kinderfreibetrag besteht aus zwei Teilen: dem sachlichen Kinderfreibetrag (6.828 EUR) für das Existenzminimum des Kindes und dem BEA-Freibetrag (2.928 EUR) für Betreuung, Erziehung und Ausbildung. Zusammen ergeben sie den Gesamt-Kinderfreibetrag von 9.756 EUR pro Kind und Zahl der Kinder (ZKF). Bei Einzelveranlagung wird jeweils die Hälfte angesetzt.
Wie wirkt sich der Kinderfreibetrag auf Kirchensteuer und Soli aus?
Für die Berechnung von Kirchensteuer und Solidaritätszuschlag wird der Kinderfreibetrag immer berücksichtigt — unabhängig davon, ob er bei der Einkommensteuer günstiger ist. Das Finanzamt berechnet dafür eine fiktive Einkommensteuer mit Kinderfreibetrag (Maßsteuer nach §51a Abs. 2 EStG). Dadurch senkt der Kinderfreibetrag KiSt und Soli auch bei Eltern, die beim Kindergeld besser fahren.