Steuersaetze in Sachsen-Anhalt

Alle wichtigen Steuersaetze und das Grundsteuermodell fuer Sachsen-Anhalt im Ueberblick — aktuell fuer 2026.

Grunderwerbsteuer

5.0%

beim Immobilienkauf

Kirchensteuer

9%

der Einkommensteuer

Grundsteuermodell

Bundesmodell

seit 2025

Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt

Die Grunderwerbsteuer in Sachsen-Anhalt betraegt 5.0% des Kaufpreises. Sie faellt einmalig beim Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstuecks an und ist vom Kaeufer zu entrichten.

Rechenbeispiel: Beim Kauf einer Immobilie fuer 350.000 EUR in Sachsen-Anhalt betraegt die Grunderwerbsteuer 17.500 EUR (5.0% von 350.000 EUR).

Kirchensteuer in Sachsen-Anhalt

Die Kirchensteuer in Sachsen-Anhalt betraegt 9% der Einkommensteuer. Damit liegt der Satz auf dem in den meisten Bundeslaendern ueblichen Niveau von 9%. Die Kirchensteuer wird nur von Mitgliedern anerkannter Religionsgemeinschaften erhoben und automatisch vom Arbeitgeber einbehalten.

Rechenbeispiel: Bei einer Einkommensteuer von 8.000 EUR betraegt die Kirchensteuer in Sachsen-Anhalt 720 EUR (9% von 8.000 EUR).

Grundsteuer in Sachsen-Anhalt: Bundesmodell

Das Bundesmodell berechnet den Grundsteuerwert anhand des Bodenwerts, der Gebaeudeflaeche, des Gebaeudealters und der Nettokaltmiete. Es ist das komplexeste Modell und wird von der Mehrheit der Bundeslaender angewendet. Der Grundsteuerwert wird mit der Steuermesszahl (z.B. 0,031% fuer Wohngrundtuecke) und dem kommunalen Hebesatz multipliziert.

Hinweis: Sachsen-Anhalt gehoert zu den neuen Bundeslaendern. Fuer die Sozialversicherung gelten teilweise noch abweichende Beitragsbemessungsgrenzen (Ost-Werte), die jedoch schrittweise an die West-Werte angeglichen werden.

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