Steuersaetze in Nordrhein-Westfalen
Alle wichtigen Steuersaetze und das Grundsteuermodell fuer Nordrhein-Westfalen im Ueberblick — aktuell fuer 2026.
Grunderwerbsteuer
6.5%
beim Immobilienkauf
Kirchensteuer
9%
der Einkommensteuer
Grundsteuermodell
Bundesmodell
seit 2025
Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen
Die Grunderwerbsteuer in Nordrhein-Westfalen betraegt 6.5% des Kaufpreises. Sie faellt einmalig beim Erwerb einer Immobilie oder eines Grundstuecks an und ist vom Kaeufer zu entrichten.
Rechenbeispiel: Beim Kauf einer Immobilie fuer 350.000 EUR in Nordrhein-Westfalen betraegt die Grunderwerbsteuer 22.750 EUR (6.5% von 350.000 EUR).
Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen
Die Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen betraegt 9% der Einkommensteuer. Damit liegt der Satz auf dem in den meisten Bundeslaendern ueblichen Niveau von 9%. Die Kirchensteuer wird nur von Mitgliedern anerkannter Religionsgemeinschaften erhoben und automatisch vom Arbeitgeber einbehalten.
Rechenbeispiel: Bei einer Einkommensteuer von 8.000 EUR betraegt die Kirchensteuer in Nordrhein-Westfalen 720 EUR (9% von 8.000 EUR).
Grundsteuer in Nordrhein-Westfalen: Bundesmodell
Das Bundesmodell berechnet den Grundsteuerwert anhand des Bodenwerts, der Gebaeudeflaeche, des Gebaeudealters und der Nettokaltmiete. Es ist das komplexeste Modell und wird von der Mehrheit der Bundeslaender angewendet. Der Grundsteuerwert wird mit der Steuermesszahl (z.B. 0,031% fuer Wohngrundtuecke) und dem kommunalen Hebesatz multipliziert.
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