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Urlaubstage-Rechner

Berechnen Sie Ihren gesetzlichen und vertraglichen Urlaubsanspruch — auch bei Teilzeit, Eintritt oder Austritt.

Gesetzl. Mindesturlaub
20 Tage
bei 5-Tage-Woche
Zusatzurlaub
0 Tage
gesetzlich + tariflich
Gesamturlaub
20 Tage
4,0 Wochen

Detaillierte Aufstellung

Gesetzl. Mindesturlaub (BUrlG)20 Tage
Gesamturlaub20 Tage
Entspricht4,0 Wochen

Hinweis zum Urlaubsanspruch

Der gesetzliche Mindesturlaub beträgt 24 Werktage bei einer 6-Tage-Woche (BUrlG § 3), was 20 Arbeitstagen bei einer 5-Tage-Woche entspricht. Schwerbehinderte Menschen (GdB ≥ 50) haben Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage (SGB IX § 208). Tarifliche Zusatztage für Alter und Betriebszugehörigkeit sind Richtwerte und hängen vom jeweiligen Tarifvertrag ab.

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Gesetzlicher Urlaubsanspruch in Deutschland

Das Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) garantiert jedem Arbeitnehmer in Deutschland einen Mindesturlaub von 24 Werktagen pro Jahr — bezogen auf eine 6-Tage-Woche. Umgerechnet auf eine 5-Tage-Woche entspricht das 20 Arbeitstagen. Tarifverträge und Arbeitsverträge sehen häufig mehr Urlaub vor (typisch: 28-30 Tage). Der gesetzliche Mindesturlaub darf nicht unterschritten werden.

So funktioniert der Urlaubstage-Rechner

Der Rechner ermittelt Ihren anteiligen Urlaubsanspruch unter Berücksichtigung Ihrer Arbeitstage pro Woche, des Beschäftigungszeitraums und eventueller Besonderheiten. Bei Teilzeitbeschäftigten wird der Urlaub proportional zu den Arbeitstagen berechnet: Ein Arbeitnehmer mit 3 Arbeitstagen pro Woche hat bei 20 Tagen Vollzeiturlaub einen Anspruch von 12 Tagen (20 × 3/5). Die Urlaubsdauer in Stunden bleibt dabei gleich.

Urlaubsanspruch bei Ein- und Austritt

In den ersten sechs Monaten des Arbeitsverhältnisses (Wartezeit nach § 4 BUrlG) erwerben Sie anteilig 1/12 des Jahresurlaubs pro vollem Monat. Nach Ablauf der Wartezeit haben Sie Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Bei einem Austritt in der zweiten Jahreshälfte steht Ihnen grundsätzlich der volle Jahresurlaub zu (§ 5 Abs. 1c BUrlG). Bei einem Austritt in der ersten Jahreshälfte wird der Urlaub auf volle Monate aufgerundet (1/12 pro Monat).

Praktisches Beispiel

Sarah arbeitet 4 Tage pro Woche (Teilzeit) und hat laut Vertrag 30 Urlaubstage (bei 5-Tage-Woche). Ihr anteiliger Anspruch berechnet sich: 30 × 4/5 = 24 Urlaubstage. Wenn Sarah am 1. April ins Unternehmen eintritt, hat sie bis zum 30. September die Wartezeit erfüllt und ab Oktober Anspruch auf den anteiligen Jahresurlaub: 24 × 9/12 = 18 Tage für April bis Dezember. Alternativ: Für die Monate vor Ablauf der Wartezeit (April bis September) erwirbt sie 24 × 6/12 = 12 Tage, ab Oktober den Rest.

Besondere Regelungen

Schwerbehinderte Arbeitnehmer (GdB ≥ 50) haben Anspruch auf 5 zusätzliche Urlaubstage pro Jahr (§ 208 SGB IX). Jugendliche unter 18 Jahren erhalten je nach Alter 25-30 Werktage Urlaub (JArbSchG). Nicht genommener Urlaub verfällt grundsätzlich am 31. März des Folgejahres — der Arbeitgeber muss aber aktiv auf den Verfall hingewiesen haben. Weitere Informationen finden Sie beim Bundesministerium für Arbeit und Soziales.

Häufig gestellte Fragen

Wie viele Urlaubstage stehen mir gesetzlich zu?

Bei einer 5-Tage-Woche sind es mindestens 20 Arbeitstage, bei einer 6-Tage-Woche 24 Werktage. Viele Tarifverträge sehen 28-30 Tage vor.

Wie berechne ich Urlaub bei Teilzeit?

Der Urlaub wird proportional zu den Arbeitstagen berechnet. Formel: Vertragliche Urlaubstage × Arbeitstage pro Woche / 5. Bei 3 Tagen/Woche und 30 Tagen Vollzeiturlaub: 30 × 3/5 = 18 Tage.

Wann verfällt mein Resturlaub?

Grundsätzlich am 31. März des Folgejahres. Der Arbeitgeber muss Sie aber rechtzeitig auffordern, den Urlaub zu nehmen. Ohne diese Aufforderung verfällt der Urlaub nicht (BAG-Urteil 2019).

Habe ich in der Probezeit Urlaubsanspruch?

Ja, Sie erwerben ab dem ersten Monat anteilig Urlaub (1/12 pro Monat). Den vollen Jahresurlaub können Sie aber erst nach 6 Monaten Wartezeit nehmen.

Wie wird Urlaub bei Kündigung berechnet?

Bei Kündigung in der zweiten Jahreshälfte (nach dem 30.6.) steht Ihnen der volle Jahresurlaub zu. Bei Kündigung in der ersten Jahreshälfte erhalten Sie 1/12 pro vollem Beschäftigungsmonat.

Zählen Feiertage als Urlaubstage?

Nein, gesetzliche Feiertage, die auf einen Arbeitstag fallen, werden nicht als Urlaubstage gezählt. Samstage und Sonntage ebenfalls nicht (bei einer 5-Tage-Woche).

Kann mein Arbeitgeber meinen Urlaub ablehnen?

Ja, aus dringenden betrieblichen Gründen oder wenn Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer (z.B. mit schulpflichtigen Kindern) Vorrang haben. Grundsätzlich sind Ihre Wünsche aber zu berücksichtigen.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen der Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.