Überstunden-Rechner
Berechnen Sie Ihren Stundenlohn, Überstundenvergütung und Zuschläge — brutto und netto.
Detaillierte Aufstellung
Hinweis zu Überstunden
Ein gesetzlicher Anspruch auf Überstundenzuschläge besteht nur, wenn dies im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung geregelt ist. Üblich sind 25% für Mehrarbeit an Werktagen, 50% an Samstagen und 100% an Sonn- und Feiertagen. Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit können unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei sein (§ 3b EStG).
Überstunden in Deutschland — rechtliche Grundlagen
Überstunden liegen vor, wenn ein Arbeitnehmer über die vertraglich vereinbarte Arbeitszeit hinaus arbeitet. Das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) begrenzt die tägliche Arbeitszeit auf maximal 8 Stunden, mit Verlängerung auf bis zu 10 Stunden, sofern innerhalb von 6 Monaten ein Durchschnitt von 8 Stunden eingehalten wird. Ein gesetzlicher Anspruch auf Überstundenzuschläge besteht nicht — er ergibt sich aus Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Betriebsvereinbarung.
So funktioniert der Überstunden-Rechner
Der Rechner berechnet zunächst Ihren regulären Stundenlohn aus Ihrem Bruttomonatsgehalt und der vertraglich vereinbarten Wochenarbeitszeit. Dafür wird die übliche Formel verwendet: Stundenlohn = Monatsgehalt / (Wochenstunden × 4,348). Der Faktor 4,348 berücksichtigt die durchschnittliche Anzahl von Wochen pro Monat (52 / 12). Anschließend wird die Überstundenvergütung inklusive eventueller Zuschläge berechnet.
Überstundenzuschläge
Übliche Überstundenzuschläge in Tarifverträgen liegen bei 25-50 % des regulären Stundenlohns. Zuschläge für Sonntagsarbeit (50 %), Feiertagsarbeit (100-150 %) und Nachtarbeit (25-40 %) sind verbreitet. Steuerlich sind Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) unter bestimmten Voraussetzungen bis zu einem Grundlohn von 50 € pro Stunde steuerfrei (§ 3b EStG): Sonntagszuschlag bis 50 %, Feiertagszuschlag bis 125 %, Nachtarbeitszuschlag bis 25 % (bzw. 40 % von 0-4 Uhr).
Praktisches Beispiel
Max verdient 3.600 € brutto bei 40 Stunden pro Woche. Sein Stundenlohn beträgt: 3.600 / (40 × 4,348) = 20,70 €. Im letzten Monat hat er 15 Überstunden geleistet, davon 5 an einem Sonntag. Die regulären 10 Überstunden mit 25 % Zuschlag: 10 × 20,70 × 1,25 = 258,75 €. Die 5 Sonntagsüberstunden mit 50 % Zuschlag: 5 × 20,70 × 1,50 = 155,25 €. Gesamte Überstundenvergütung brutto: 414 €. Da der Grundlohn unter 50 € liegt, ist der Sonntagszuschlag (5 × 20,70 × 0,50 = 51,75 €) steuerfrei.
Überstundenabbau und Auszahlung
Überstunden können entweder ausbezahlt oder durch Freizeitausgleich abgebaut werden — die Regelung hängt vom Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag ab. Werden Überstunden ausbezahlt, fallen darauf Lohnsteuer und Sozialversicherungsbeiträge an (Ausnahme: steuerfreie SFN-Zuschläge). Auf Überstundenkonten (Zeitkonten) gesammelte Stunden verfallen nicht automatisch — die regelmäßige Verjährungsfrist von 3 Jahren gilt. Weitere Informationen bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales.
Häufig gestellte Fragen
Wie berechne ich meinen Stundenlohn?
Stundenlohn = Monatsgehalt / (Wochenstunden × 4,348). Bei 3.600 € brutto und 40 Stunden/Woche: 3.600 / 173,92 = 20,70 € pro Stunde.
Habe ich Anspruch auf Überstundenzuschläge?
Nur wenn es im Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder einer Betriebsvereinbarung vorgesehen ist. Ein gesetzlicher Anspruch auf Überstundenzuschläge existiert in Deutschland nicht.
Sind Überstundenzuschläge steuerfrei?
Nur Zuschläge für Sonntags-, Feiertags- und Nachtarbeit (SFN-Zuschläge) sind unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei (§ 3b EStG). Reguläre Überstundenzuschläge sind voll steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Wie viele Überstunden darf ich maximal machen?
Die tägliche Arbeitszeit darf 10 Stunden nicht überschreiten. Bei einer 8-Stunden-Basis sind das maximal 2 Überstunden pro Tag. Im 6-Monats-Durchschnitt muss die 8-Stunden-Grenze eingehalten werden.
Kann mein Arbeitgeber Überstunden anordnen?
Ja, bei dringendem betrieblichem Bedarf und wenn der Arbeitsvertrag eine Überstundenklausel enthält. Die Grenzen des Arbeitszeitgesetzes und des Betriebsrats müssen aber eingehalten werden.
Verfallen nicht genommene Überstunden?
Überstundenansprüche unterliegen der gesetzlichen Verjährungsfrist von 3 Jahren. Arbeitsverträge können kürzere Ausschlussfristen (meist 3-6 Monate) vorsehen.
Sind Überstunden mit dem Gehalt abgegolten?
Klauseln wie 'Überstunden sind mit dem Gehalt abgegolten' sind nur wirksam, wenn eine konkrete Stundenzahl genannt wird (z.B. 'bis zu 10 Überstunden monatlich'). Pauschale Abgeltungsklauseln ohne Begrenzung sind unwirksam.
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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen der Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.