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Mehrwertsteuer-Rechner

Berechnen Sie die Mehrwertsteuer — von Netto zu Brutto oder Brutto zu Netto, 19 % oder 7 %.

Nettobetrag
100,00 €
ohne MwSt
MwSt-Betrag
19,00 €
19% Mehrwertsteuer
Bruttobetrag
119,00 €
inkl. MwSt

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Mehrwertsteuer (19%)+ 19,00 €
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Mehrwertsteuer (Umsatzsteuer) in Deutschland

Die Mehrwertsteuer (offiziell: Umsatzsteuer) ist eine indirekte Steuer, die auf nahezu alle Waren und Dienstleistungen erhoben wird. Der Regelsteuersatz beträgt 19 %, der ermäßigte Steuersatz liegt bei 7 %. Der ermäßigte Satz gilt unter anderem für Lebensmittel (außer Getränke in Restaurants), Bücher, Zeitungen, öffentlichen Nahverkehr, Kulturveranstaltungen und bestimmte landwirtschaftliche Erzeugnisse. Die MwSt. macht rund ein Drittel der gesamten Steuereinnahmen des Bundes aus.

So funktioniert der MwSt.-Rechner

Der Rechner rechnet in beide Richtungen: Aus einem Nettobetrag berechnet er den Bruttobetrag (Netto × 1,19 bzw. × 1,07), aus einem Bruttobetrag ermittelt er den Nettobetrag und die enthaltene MwSt. Die Formel zum Herausrechnen: Netto = Brutto / 1,19; MwSt. = Brutto - Netto. Alternativ: MwSt. = Brutto × 19 / 119. Sie können zwischen dem Regelsteuersatz (19 %) und dem ermäßigten Satz (7 %) wählen oder einen individuellen Satz eingeben.

Wann gilt der ermäßigte Steuersatz?

Der ermäßigte Steuersatz von 7 % ist in § 12 Abs. 2 UStG geregelt und gilt für einen Katalog von Waren und Leistungen: Lebensmittel (Grundnahrungsmittel, nicht aber Restaurant-Speisen vor Ort), Bücher und Zeitschriften (auch E-Books seit 2020), öffentlicher Personennahverkehr (bis 50 km), kulturelle Veranstaltungen (Theater, Konzerte, Museen), Hotelübernachtungen (seit 2010), Schnittblumen und Pflanzen sowie Kunstgegenstände. Die Abgrenzung ist teils kurios: Ein Brötchen zum Mitnehmen hat 7 %, im Café vor Ort verzehrt 19 %.

Praktisches Beispiel

Ein Handwerker stellt einem Kunden eine Rechnung über 2.500 € netto aus. Die Mehrwertsteuer beträgt: 2.500 × 19 % = 475 €. Der Bruttobetrag auf der Rechnung: 2.975 €. Umgekehrt: Der Kunde sieht einen Bruttobetrag von 2.975 € und möchte den Nettoanteil wissen: 2.975 / 1,19 = 2.500 € netto, die enthaltene MwSt. beträgt 475 €. Für eine Rechnung mit gemischten Steuersätzen (z. B. Catering mit 7 % auf Speisen und 19 % auf Getränke) müssen die Posten getrennt berechnet werden.

Vorsteuerabzug für Unternehmer

Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmer ist die MwSt. ein durchlaufender Posten: Die auf Einkäufen gezahlte MwSt. (Vorsteuer) wird mit der auf Verkäufen eingenommenen MwSt. verrechnet. Nur die Differenz wird ans Finanzamt abgeführt. Kleinunternehmer mit einem Umsatz bis 25.000 € (seit 2025 erhöht) können die Kleinunternehmerregelung nutzen und keine MwSt. ausweisen. Weitere Details im Umsatzsteuergesetz.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist die Mehrwertsteuer 2026?

Der Regelsteuersatz beträgt 19 %, der ermäßigte Steuersatz 7 %. Diese Sätze gelten seit dem 1. Januar 2021 wieder unverändert (nach der temporären Senkung 2020).

Wie rechne ich die MwSt. aus einem Bruttobetrag heraus?

Formel bei 19 %: Netto = Brutto / 1,19, MwSt. = Brutto - Netto. Alternativ: MwSt. = Brutto × 19 / 119. Bei 7 %: Netto = Brutto / 1,07.

Wann gilt der ermäßigte Steuersatz von 7 %?

Für Lebensmittel, Bücher, Zeitschriften, öffentlichen Nahverkehr, Hotelübernachtungen, kulturelle Veranstaltungen und weitere in § 12 Abs. 2 UStG aufgelistete Waren und Leistungen.

Ist Essen im Restaurant 7 % oder 19 %?

Speisen zum Mitnehmen: 7 %. Speisen zum Vor-Ort-Verzehr (Restaurant, Café): 19 %. Getränke sind immer 19 %. Lieferdienste berechnen 7 % auf Speisen.

Was ist die Kleinunternehmerregelung?

Unternehmer mit einem Umsatz bis 25.000 € im Vorjahr können die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nutzen. Sie weisen keine MwSt. aus und führen keine ab, können aber auch keine Vorsteuer geltend machen.

Was ist der Unterschied zwischen Mehrwertsteuer und Umsatzsteuer?

Im Alltag wird oft 'Mehrwertsteuer' gesagt, der offizielle Fachbegriff lautet jedoch 'Umsatzsteuer'. Beide Begriffe bezeichnen dieselbe Steuer.

Gilt für Strom und Gas 7 % oder 19 %?

Strom und Gas werden grundsätzlich mit dem Regelsteuersatz von 19 % besteuert. Temporäre Senkungen (wie 2022 für Gas auf 7 %) sind ausgelaufen.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen der Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.