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Freiberufler-Steuerrechner

Berechnen Sie Ihre Steuerlast als Freiberufler — Einkommensteuer, Umsatzsteuer und Vorsorgeaufwendungen.

Netto nach Steuern
45.334,00 €
pro Jahr (ohne USt)
Einkommensteuer
14.666,00 €
inkl. 0,00 € Soli
Effektiver Steuersatz
24,4 %
ESt + Soli auf Gewinn

Einkommensübersicht

Jahresumsatz (netto)80.000,00 €
Betriebsausgaben- 20.000,00 €
Gewinn60.000,00 €

Steuerbelastung

Einkommensteuer- 14.666,00 €
Solidaritätszuschlag- 0,00 €
Steuern gesamt- 14.666,00 €
Netto nach Steuern45.334,00 €

Umsatzsteuer (durchlaufender Posten)

USt auf Umsatz (19%)15.200,00 €
Vorsteuer auf Ausgaben (19%)- 3.800,00 €
USt-Zahllast ans Finanzamt11.400,00 €

Hinweis für Freiberufler

Als Freiberufler zahlen Sie keine Gewerbesteuer. Die Umsatzsteuer ist ein durchlaufender Posten und beeinflusst nicht Ihren Gewinn. Die USt-Zahllast ergibt sich aus der Differenz zwischen vereinnahmter Umsatzsteuer und gezahlter Vorsteuer. Bei einem Jahresumsatz unter 22.000 EUR können Sie die Kleinunternehmerregelung (§ 19 UStG) nutzen.

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Steuern für Freiberufler in Deutschland

Freiberufler zahlen keine Gewerbesteuer — das ist einer der größten steuerlichen Vorteile gegenüber Gewerbetreibenden. Die wichtigsten Steuerarten für Freiberufler sind die Einkommensteuer (progressiver Tarif, 14-45 %), die Umsatzsteuer (19 %, mit Kleinunternehmerregelung ggf. 0 %) und der Solidaritätszuschlag (5,5 % der ESt, wenn anwendbar). Freie Berufe sind in § 18 EStG definiert: Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater, Architekten, Ingenieure, Journalisten, Künstler, Programmierer (je nach Tätigkeit) und weitere.

So funktioniert der Freiberufler-Steuerrechner

Der Rechner ermittelt Ihre gesamte Steuerlast als Freiberufler. Sie geben Ihren Jahresumsatz (brutto oder netto), Ihre Betriebsausgaben und persönliche Angaben (Steuerklasse, Kirchensteuerpflicht, Vorsorgeaufwendungen) ein. Der Rechner berechnet: (1) Den Gewinn (Einnahmen minus Ausgaben), (2) das zu versteuernde Einkommen nach Abzug von Sonderausgaben und Freibeträgen, (3) die Einkommensteuer nach dem progressiven Tarif, (4) eventuelle Umsatzsteuer-Zahllast und (5) die Sozialversicherungskosten für die private oder freiwillige gesetzliche Krankenversicherung.

Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR)

Freiberufler ermitteln ihren Gewinn durch eine Einnahmen-Überschuss-Rechnung (§ 4 Abs. 3 EStG) — unabhängig von der Höhe ihres Umsatzes. Eine doppelte Buchführung ist nicht erforderlich. Die EÜR ist denkbar einfach: Betriebseinnahmen minus Betriebsausgaben = Gewinn. Als Betriebsausgaben gelten unter anderem: Arbeitsmittel, Bürokosten, Fortbildung, Fachliteratur, Fahrtkosten, anteilige Miet- und Telefonkosten (Arbeitszimmer) und Versicherungen.

Praktisches Beispiel

Dr. Schreiber arbeitet als freiberufliche Übersetzerin in Berlin. Ihr Jahresumsatz beträgt 65.000 € netto, ihre Betriebsausgaben 12.000 € (Büro, Software, Fortbildung). Gewinn: 53.000 €. Nach Abzug von Vorsorgeaufwendungen (Krankenversicherung 6.000 €, Rentenversicherung 8.400 €) und dem Grundfreibetrag ergibt sich ein zvE von ca. 38.600 €. Einkommensteuer (Grundtarif): ca. 7.200 €. Kein Solidaritätszuschlag (unter Freigrenze). Effektive Steuerquote auf den Gewinn: ca. 13,6 %. Zusätzlich zahlt sie ca. 14.400 € für Kranken- und Rentenversicherung. Von den 53.000 € Gewinn bleiben ihr ca. 31.400 € netto.

Steuervorauszahlungen und Pflichten

Das Finanzamt setzt vierteljährliche Steuervorauszahlungen fest (zum 10.3., 10.6., 10.9., 10.12.). Basis ist die letzte Steuererklärung. Freiberufler sind zur Abgabe einer jährlichen Einkommensteuererklärung mit EÜR (Anlage EÜR) verpflichtet. Die Umsatzsteuervoranmeldung erfolgt monatlich oder vierteljährlich. Weitere Informationen bietet der Bund der Steuerzahler.

Häufig gestellte Fragen

Muss ich als Freiberufler Gewerbesteuer zahlen?

Nein, Freiberufler sind von der Gewerbesteuer befreit. Sie zahlen nur Einkommensteuer, Umsatzsteuer und ggf. Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer.

Wie hoch ist die Steuerbelastung für Freiberufler?

Die effektive Steuerbelastung hängt vom Gewinn ab. Bei 50.000 € Gewinn liegt die Einkommensteuer bei ca. 12-15 % des Gewinns (Grundtarif). Hinzu kommen Sozialversicherungskosten.

Kann ich die Kleinunternehmerregelung nutzen?

Ja, bei einem Umsatz bis 25.000 € im Vorjahr können Sie die Kleinunternehmerregelung wählen und keine Umsatzsteuer ausweisen. Sie können dann aber auch keine Vorsteuer abziehen.

Welche Betriebsausgaben kann ich absetzen?

Alle beruflich veranlassten Ausgaben: Arbeitsmittel, Büro, Miete (anteilig), Software, Fortbildung, Fachliteratur, Telefon/Internet (anteilig), Fahrtkosten, Versicherungen, Beiträge zu Berufsverbänden.

Muss ich als Freiberufler Rentenversicherung zahlen?

Einige freie Berufe sind pflichtversichert in berufsständischen Versorgungswerken (Ärzte, Anwälte, Architekten). Andere Freiberufler können freiwillig in die gesetzliche Rentenversicherung oder privat vorsorgen. Pflichtversicherung gilt auch für bestimmte Selbstständige nach § 2 SGB VI.

Wie wähle ich zwischen GKV und PKV?

Freiberufler können frei zwischen gesetzlicher (GKV) und privater Krankenversicherung (PKV) wählen. Die GKV kostet ca. 14,6 % + Zusatzbeitrag auf den Gewinn (bis zur BMG), die PKV bietet einkommensunabhängige Beiträge — oft günstiger bei jungen, gesunden Versicherten.

Was ist der Unterschied zwischen Freiberufler und Gewerbetreibender?

Freiberufler üben einen 'freien Beruf' nach § 18 EStG aus (wissenschaftlich, künstlerisch, erzieherisch, schriftstellerisch). Sie zahlen keine Gewerbesteuer, brauchen keinen Gewerbeschein und keine doppelte Buchführung.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen der Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.