Pflegeversicherung
Definition
Die soziale Pflegeversicherung deckt das Risiko der Pflegebedürftigkeit ab. Der Beitragssatz beträgt 3,4%, kinderlose Personen über 23 zahlen einen Zuschlag von 0,6%. Ab dem zweiten Kind gibt es Abschläge von je 0,25% (maximal 1,0% Gesamtabschlag).
Rechenbeispiel
Ein kinderloser 30-Jähriger zahlt 4,0% Pflegeversicherung (3,4% + 0,6% Zuschlag), also 2,0% Arbeitnehmeranteil bei 3.000 EUR Brutto = 60 EUR.
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