Krankenversicherung

Definition

Die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) hat einen allgemeinen Beitragssatz von 14,6% plus einen kassenindividuellen Zusatzbeitrag (durchschnittlich ca. 1,7%). Arbeitnehmer und Arbeitgeber teilen sich die Kosten hälftig. Die Beitragspflicht besteht bis zur Beitragsbemessungsgrenze von ca. 5.175 EUR/Monat.

Rechenbeispiel

Bei einer Krankenkasse mit 1,5% Zusatzbeitrag beträgt der Gesamtbeitrag 16,1% — jeweils 8,05% für Arbeitnehmer und Arbeitgeber.

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