Grunderwerbsteuer

Definition

Die Grunderwerbsteuer fällt einmalig beim Kauf einer Immobilie oder eines Grundstücks an. Der Steuersatz variiert je nach Bundesland zwischen 3,5% (Bayern) und 6,5% (z.B. Brandenburg, NRW, Schleswig-Holstein). Sie ist Teil der Kaufnebenkosten und wird vom Käufer getragen.

Rechenbeispiel

Beim Kauf einer Wohnung für 300.000 EUR in Berlin (6,0%) beträgt die Grunderwerbsteuer 18.000 EUR.

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