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Erbschaftsteuer-Rechner

Berechnen Sie die Erbschaft- und Schenkungsteuer — mit persönlichen Freibeträgen und Steuerklassen.

Kinder erhalten einen Freibetrag von 400.000 EUR pro Elternteil (Steuerklasse I).

Erbschaftssteuer
11.000,00 €
Steuersatz: 11%
Netto-Erbschaft
489.000,00 €
nach Steuer
Effektiver Steuersatz
2,2 %
bezogen auf Gesamterbschaft

Detaillierte Aufstellung

Erbschaft / Schenkung500.000,00 €
Freibetrag (Kind)- 400.000,00 €
Steuerpflichtiger Betrag100.000,00 €
SteuerklasseI
Steuersatz11%
Erbschaftssteuer11.000,00 €
Netto-Erbschaft489.000,00 €

Die Freibeträge gelten pro Erwerb von derselben Person und erneuern sich alle 10 Jahre. Bei Schenkungen gelten dieselben Freibeträge und Steuersätze wie bei Erbschaften. Sachverhalte wie Versorgungsfreibeträge, Betriebsvermögen-Verschonungen oder Pflegefreibeträge sind hier nicht berücksichtigt.

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Erbschaftsteuer in Deutschland

Die Erbschaftsteuer besteuert den Erwerb von Vermögen durch Erbschaft oder Vermächtnis. Die eng verwandte Schenkungsteuer greift bei lebzeitigen Zuwendungen. Beide folgen dem gleichen Gesetz (ErbStG) mit denselben Freibeträgen und Steuersätzen. Die Steuer richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad (drei Steuerklassen) und der Höhe des Erwerbs. Je enger die Verwandtschaft, desto höher der Freibetrag und desto niedriger der Steuersatz.

So funktioniert der Erbschaftsteuer-Rechner

Der Rechner ermittelt die Erbschaft- oder Schenkungsteuer in drei Schritten: (1) Bestimmung der Steuerklasse anhand des Verwandtschaftsgrads. (2) Abzug des persönlichen Freibetrags. (3) Anwendung des progressiven Steuersatzes auf den verbleibenden Betrag. Steuerklasse I (Ehegatten, Kinder, Enkel, Eltern bei Erbschaft) profitiert von den höchsten Freibeträgen und niedrigsten Sätzen. Steuerklasse III (Nicht-Verwandte) hat nur 20.000 € Freibetrag und Sätze von 30-50 %.

Freibeträge nach Steuerklasse

Die persönlichen Freibeträge: Ehegatte/Lebenspartner: 500.000 € (Steuerklasse I). Kinder: 400.000 € (Steuerklasse I). Enkel: 200.000 € (Steuerklasse I). Eltern/Großeltern bei Erbschaft: 100.000 € (Steuerklasse I), bei Schenkung: 20.000 € (Steuerklasse II). Geschwister, Nichten, Neffen: 20.000 € (Steuerklasse II). Alle anderen: 20.000 € (Steuerklasse III). Bei Schenkungen können die Freibeträge alle 10 Jahre erneut genutzt werden — ein wichtiges Gestaltungsinstrument.

Praktisches Beispiel

Herr Meier vererbt seiner Tochter Sarah eine Eigentumswohnung im Wert von 550.000 € und ein Depot von 150.000 €. Gesamterbe: 700.000 €. Freibetrag Kind: 400.000 €. Steuerpflichtiger Erwerb: 300.000 €. Steuersatz in Steuerklasse I bei 300.000 €: 11 %. Erbschaftsteuer: 300.000 × 11 % = 33.000 €. Hätte Herr Meier 10 Jahre vor seinem Tod 400.000 € als Schenkung übertragen und die restlichen 300.000 € vererbt, wäre ein weiterer Freibetrag von 400.000 € verfügbar gewesen — und die gesamte Übertragung wäre steuerfrei geblieben.

Sonderregelungen für Immobilien

Für die selbstgenutzte Familienimmobilie gelten Vergünstigungen: Der überlebende Ehegatte kann das Familienheim erbschaftsteuerfrei erben, wenn er es 10 Jahre selbst bewohnt. Gleiches gilt für Kinder, wenn die Wohnfläche 200 m² nicht übersteigt. Vermietete Wohnimmobilien werden nur mit 90 % ihres Verkehrswerts angesetzt (10 % Bewertungsabschlag). Weitere Details bietet das Bundesfinanzministerium.

Häufig gestellte Fragen

Wie hoch ist der Freibetrag bei der Erbschaftsteuer?

Ehegatte: 500.000 €, Kinder: 400.000 €, Enkel: 200.000 €, Eltern (Erbfall): 100.000 €, Geschwister und alle anderen: 20.000 €. Die Freibeträge gelten pro Erwerber und pro Erblasser.

Wie hoch ist die Erbschaftsteuer?

Die Steuersätze liegen zwischen 7 % und 50 %, abhängig von Steuerklasse und Erwerbshöhe. Steuerklasse I: 7-30 %, Steuerklasse II: 15-43 %, Steuerklasse III: 30-50 %.

Kann ich die Erbschaftsteuer durch Schenkungen umgehen?

Nicht umgehen, aber legal minimieren. Die Freibeträge können bei Schenkungen alle 10 Jahre erneut genutzt werden. Durch gestaffelte Schenkungen über mehrere Jahrzehnte kann erhebliches Vermögen steuerfrei übertragen werden.

Ist die Erbschaftsteuer auf Immobilien besonders hoch?

Vermietete Wohnimmobilien erhalten einen Bewertungsabschlag von 10 %. Das selbstgenutzte Familienheim kann unter bestimmten Bedingungen steuerfrei vererbt werden (10 Jahre Selbstnutzung, bei Kindern max. 200 m²).

Wann muss ich die Erbschaftsteuer zahlen?

Die Erbschaftsteuer ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Steuerbescheids fällig. Bei Immobilien kann eine Stundung bis zu 10 Jahre beantragt werden (zinslos in den ersten 12 Monaten).

Gilt die Erbschaftsteuer auch für Lebensversicherungen?

Ja, Lebensversicherungsleistungen unterliegen der Erbschaftsteuer, wenn der Erblasser Versicherungsnehmer war. Eine Möglichkeit zur Steueroptimierung: Die Versicherung auf den Begünstigten übertragen.

Muss ich ein Erbe dem Finanzamt melden?

Ja, jeder Erwerb durch Erbschaft oder Schenkung muss innerhalb von 3 Monaten dem zuständigen Erbschaftsteuer-Finanzamt gemeldet werden. Banken und Versicherungen informieren das Finanzamt automatisch.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen der Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.