Scheidungskosten-Rechner
Berechnen Sie die voraussichtlichen Anwalts- und Gerichtskosten Ihrer Scheidung.
Detaillierte Aufstellung
In Deutschland ist mindestens ein Anwalt Pflicht. Der zweite Anwalt ist optional. Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht in der Regel ein Anwalt, der den Scheidungsantrag stellt. Die Kosten basieren auf dem Verfahrenswert (3 Monatsnettoeinkommen beider Partner, mindestens 4.000 EUR) und umfassen Gerichts- und Anwaltsgebühren nach RVG und GKG.
Scheidungskosten in Deutschland
Eine Scheidung in Deutschland kostet im Durchschnitt 3.000-5.000 € bei einer einvernehmlichen Scheidung und kann bei streitigen Verfahren auf 10.000 € und mehr steigen. Die Kosten setzen sich zusammen aus Gerichtskosten und Anwaltsgebühren. Mindestens ein Ehepartner muss durch einen Anwalt vertreten sein (Anwaltszwang beim Familiengericht). Bei einer einvernehmlichen Scheidung reicht ein Anwalt für beide — der andere Partner kann zustimmen, ohne eigenen Anwalt.
So funktioniert der Scheidungskosten-Rechner
Der Rechner ermittelt die voraussichtlichen Kosten auf Basis des Verfahrenswerts. Dieser setzt sich zusammen aus: (1) dem dreifachen monatlichen Nettoeinkommen beider Ehegatten (Scheidungsverfahren), (2) 10 % des Vermögens abzüglich Freibeträgen und (3) dem Versorgungsausgleich (je Anrecht ca. 10 % des 3-fachen Nettoeinkommens). Auf Basis des Verfahrenswerts werden die Gerichtsgebühren (nach GKG) und Anwaltsgebühren (nach RVG) berechnet.
Gerichtskosten und Anwaltsgebühren
Die Gerichtskosten betragen 2,0 Gebühren nach der Gebührentabelle des GKG (Gerichtskostengesetz). Die Anwaltsgebühren setzen sich zusammen aus einer 1,3 Verfahrensgebühr und einer 1,2 Terminsgebühr nach dem RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz), jeweils zuzüglich Auslagenpauschale (20 €) und 19 % MwSt. Die Gebühren sind gesetzlich geregelt und nicht verhandelbar. Bei einem Verfahrenswert von 10.000 € liegen die Gesamtkosten (1 Anwalt + Gericht) bei ca. 2.800 €, bei 20.000 € bei ca. 4.500 €.
Praktisches Beispiel
Ehepaar Schulze lässt sich einvernehmlich scheiden. Er verdient 3.000 € netto, sie 2.000 € netto. Kein relevantes Vermögen, Versorgungsausgleich wird durchgeführt. Verfahrenswert Scheidung: 3 × (3.000 + 2.000) = 15.000 €. Versorgungsausgleich: 10 % × 15.000 × 2 Anrechte = 3.000 €. Gesamter Verfahrenswert: 18.000 €. Gerichtskosten (2,0 Gebühren bei 18.000 €): ca. 534 €. Anwaltsgebühren (1 Anwalt): Verfahrensgebühr (1,3 × 535 €) + Terminsgebühr (1,2 × 535 €) + Auslagen + MwSt. = ca. 1.788 €. Gesamtkosten: ca. 2.322 €, geteilt durch zwei: ca. 1.161 € pro Person.
Kosten sparen bei der Scheidung
Einvernehmliche Scheidung mit nur einem Anwalt ist die günstigste Option — die Kosten werden halbiert. Verfahrenskostenhilfe (VKH) steht Geringverdienern zu — der Staat übernimmt dann die Kosten (ggf. als zinsloses Darlehen). Online-Scheidungsdienste wickeln den Papierkram ab, sparen aber keine Gebühren (diese sind gesetzlich fixiert). Folgesachen (Unterhalt, Zugewinn) erhöhen den Verfahrenswert — regeln Sie diese außergerichtlich, um Kosten zu sparen. Rechtliche Beratung bieten Rechtsanwaltskammern.
Häufig gestellte Fragen
Wie teuer ist eine Scheidung in Deutschland?
Eine einvernehmliche Scheidung kostet ca. 2.000-5.000 € (mit einem Anwalt). Eine streitige Scheidung mit zwei Anwälten und Folgesachen kann 10.000-20.000 € und mehr kosten.
Was ist der Verfahrenswert bei einer Scheidung?
Der Verfahrenswert ist die Bemessungsgrundlage für Gerichts- und Anwaltsgebühren. Er setzt sich aus dem 3-fachen Nettoeinkommen beider Ehegatten, anteiligem Vermögen und Versorgungsausgleich zusammen.
Brauche ich einen Anwalt für die Scheidung?
Mindestens ein Ehepartner muss durch einen Anwalt vertreten sein (Anwaltspflicht). Bei einvernehmlicher Scheidung reicht ein Anwalt — der andere Partner stimmt dem Scheidungsantrag zu, ohne eigenen Anwalt.
Wie lange dauert eine Scheidung?
Eine einvernehmliche Scheidung dauert ca. 4-6 Monate nach dem Trennungsjahr. Streitige Verfahren können 1-3 Jahre dauern. Das Trennungsjahr (12 Monate getrennt leben) ist Voraussetzung.
Kann ich Verfahrenskostenhilfe beantragen?
Ja, bei geringem Einkommen übernimmt der Staat die Scheidungskosten. Die VKH muss beim Familiengericht beantragt werden. Bei besserer Einkommenslage wird sie als zinsloses Darlehen gewährt.
Sind Scheidungskosten steuerlich absetzbar?
Seit 2013 sind Scheidungskosten in der Regel nicht mehr als außergewöhnliche Belastung absetzbar (BFH-Urteil). Nur in Ausnahmefällen (Existenzgefährdung) ist ein Abzug möglich.
Was ist der Versorgungsausgleich?
Beim Versorgungsausgleich werden die während der Ehezeit erworbenen Rentenansprüche beider Partner hälftig geteilt. Er wird automatisch durchgeführt, kann aber bei kurzen Ehen (unter 3 Jahren) oder notarieller Vereinbarung ausgeschlossen werden.
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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen der Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.