Erbschaftssteuer
Definition
Die Erbschaftsteuer wird auf den Erwerb von Todes wegen erhoben. Die Höhe richtet sich nach dem Verwandtschaftsgrad (Steuerklasse I–III) und der Höhe des Erbes nach Abzug von Freibeträgen. Ehegatten haben einen Freibetrag von 500.000 EUR, Kinder von 400.000 EUR.
Rechenbeispiel
Ein Kind erbt 600.000 EUR. Nach Abzug des Freibetrags (400.000 EUR) werden 200.000 EUR mit 11% besteuert = 22.000 EUR Erbschaftsteuer.
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