Arbeitslosenversicherung
Definition
Die Arbeitslosenversicherung sichert Arbeitnehmer gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit ab und finanziert das Arbeitslosengeld I. Der Beitragssatz beträgt 2,6%, jeweils hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Beitragspflicht besteht bis zur Beitragsbemessungsgrenze.
Rechenbeispiel
Bei einem Bruttogehalt von 4.000 EUR beträgt der Arbeitnehmeranteil 52 EUR (1,3%) monatlich.
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