Arbeitslosenversicherung

Definition

Die Arbeitslosenversicherung sichert Arbeitnehmer gegen das Risiko der Arbeitslosigkeit ab und finanziert das Arbeitslosengeld I. Der Beitragssatz beträgt 2,6%, jeweils hälftig von Arbeitnehmer und Arbeitgeber getragen. Beitragspflicht besteht bis zur Beitragsbemessungsgrenze.

Rechenbeispiel

Bei einem Bruttogehalt von 4.000 EUR beträgt der Arbeitnehmeranteil 52 EUR (1,3%) monatlich.

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