Solidaritätszuschlag
Definition
Der Solidaritätszuschlag (Soli) beträgt 5,5% der Einkommensteuer. Seit 2021 fällt er für ca. 90% der Steuerzahler weg. Erst ab einer Einkommensteuer von ca. 18.130 EUR (Alleinstehende) bzw. 36.260 EUR (Verheiratete) wird der Soli fällig, mit einer Milderungszone.
Rechenbeispiel
Ein Lediger mit einem zu versteuernden Einkommen von 100.000 EUR zahlt Soli, weil seine Einkommensteuer über der Freigrenze liegt.
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