Beitragsbemessungsgrenze

Definition

Die Beitragsbemessungsgrenze (BBG) ist die Einkommensobergrenze, bis zu der Sozialversicherungsbeiträge berechnet werden. Einkommen oberhalb der BBG wird nicht mehr verbeitragt. Es gibt unterschiedliche Grenzen für Renten-/Arbeitslosenversicherung und Kranken-/Pflegeversicherung.

Rechenbeispiel

Die BBG für die Rentenversicherung West beträgt ca. 7.550 EUR/Monat. Auf Einkommen darüber werden keine RV-Beiträge erhoben.

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