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Kfz-Steuer-Rechner

Berechnen Sie Ihre Kfz-Steuer nach Hubraum, CO2-Ausstoß und Antriebsart.

KfZ-Steuer / Jahr
102,00 €
pro Jahr
KfZ-Steuer / Monat
8,50 €
pro Monat
CO₂-Anteil
70,00 €
68,6 % der Gesamtsteuer

Detaillierte Aufstellung

Hubraum-Komponente (1600 ccm, 2,00 /100 ccm)32,00 €
CO₂-Komponente (130 g/km, Freibetrag 95 g/km)70,00 €
KfZ-Steuer gesamt102,00 €
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Kfz-Steuer in Deutschland

Die Kraftfahrzeugsteuer wird vom Zoll erhoben und ist von jedem Halter eines zugelassenen Fahrzeugs zu zahlen. Seit 2021 wird die Kfz-Steuer für Neuzulassungen stärker am CO2-Ausstoß orientiert: Der Steuersatz steigt progressiv mit höherem CO2-Ausstoß. Für ältere Fahrzeuge (Erstzulassung vor 2021) gelten die bisherigen Berechnungsregeln. Reine Elektrofahrzeuge sind bis 2030 von der Kfz-Steuer befreit.

So funktioniert der Kfz-Steuer-Rechner

Der Rechner berechnet die jährliche Kfz-Steuer auf Basis von zwei Komponenten: dem hubraumbezogenen Anteil und dem CO2-bezogenen Anteil. Für den Hubraum gilt: Benziner zahlen 2,00 € je angefangene 100 cm³, Diesel 9,50 € je angefangene 100 cm³. Der CO2-Anteil wird seit 2021 in sechs Stufen progressiv berechnet: Die ersten 95 g/km sind frei, darüber steigt der Satz von 2,00 €/g (96-115 g) stufenweise auf bis zu 4,00 €/g (über 195 g).

CO2-Staffelung für Neuzulassungen ab 2021

Die sechs CO2-Stufen im Detail: bis 95 g/km: 0 €, 96-115 g/km: 2,00 €/g, 116-135 g/km: 2,20 €/g, 136-155 g/km: 2,50 €/g, 156-175 g/km: 2,90 €/g, 176-195 g/km: 3,40 €/g, über 195 g/km: 4,00 €/g. Diese progressive Staffelung soll einen Anreiz für den Kauf emissionsarmer Fahrzeuge schaffen.

Praktisches Beispiel

Familie Weber hat einen Benziner (Erstzulassung 2023) mit 1.498 cm³ Hubraum und 128 g/km CO2. Hubraumanteil: aufgerundet auf 1.500 cm³ = 15 × 2,00 € = 30 €. CO2-Anteil: Die ersten 95 g/km sind frei. Für 96-115 g/km (20 g): 20 × 2,00 € = 40 €. Für 116-128 g/km (13 g): 13 × 2,20 € = 28,60 €. Gesamt-CO2: 68,60 €. Jährliche Kfz-Steuer: 30 + 68,60 = 98,60 €, gerundet 99 €. Ein vergleichbarer Diesel hätte einen Hubraumanteil von 15 × 9,50 = 142,50 € — also deutlich teurer beim Hubraum, aber oft weniger CO2.

E-Autos und Hybride

Reine Elektrofahrzeuge sind bei Erstzulassung bis Ende 2025 für zehn Jahre von der Kfz-Steuer befreit — maximal bis zum 31. Dezember 2030. Danach fällt eine gewichtsbasierte Steuer an. Plug-in-Hybride werden nach Hubraum und CO2-Ausstoß wie Verbrenner besteuert, profitieren aber von niedrigeren CO2-Werten. Weitere Informationen bietet das Hauptzollamt.

Häufig gestellte Fragen

Wie berechne ich die Kfz-Steuer?

Die Kfz-Steuer besteht aus zwei Teilen: Hubraumkomponente (2 €/100 cm³ Benzin, 9,50 €/100 cm³ Diesel) und CO2-Komponente (progressiv ab 95 g/km). Beide Teile werden addiert.

Sind Elektroautos steuerfrei?

Ja, reine Elektrofahrzeuge mit Erstzulassung bis Ende 2025 sind für 10 Jahre (max. bis 31.12.2030) von der Kfz-Steuer befreit. Danach fällt eine gewichtsbasierte Steuer an.

Warum ist Diesel teurer bei der Kfz-Steuer?

Dieselfahrzeuge zahlen einen höheren Hubraumsatz (9,50 €/100 cm³ statt 2,00 € bei Benzin), da Diesel an der Zapfsäule niedriger besteuert wird (Energiesteuer). Die höhere Kfz-Steuer soll dies teilweise ausgleichen.

Wo finde ich den CO2-Wert meines Autos?

Den CO2-Wert finden Sie in der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) unter Feld V.7 oder im CoC-Papier (Conformity of Certificate) des Herstellers.

Kann ich die Kfz-Steuer von der Steuer absetzen?

Privatpersonen können die Kfz-Steuer nicht als Werbungskosten absetzen. Selbstständige und Unternehmer können sie für betrieblich genutzte Fahrzeuge als Betriebsausgabe geltend machen.

Wann muss ich Kfz-Steuer zahlen?

Die Kfz-Steuer wird jährlich im Voraus per Lastschrift eingezogen. Der Zeitraum beginnt mit dem Tag der Zulassung. Halbjährliche oder vierteljährliche Zahlung ist bei Beträgen über 500 € möglich.

Was passiert bei Abmeldung des Fahrzeugs?

Bei vorübergehender oder endgültiger Stilllegung wird die Kfz-Steuer tagesgenau abgerechnet. Zu viel gezahlte Steuer wird automatisch erstattet.

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Hinweis: Alle Angaben ohne Gewähr. Die Berechnungen dienen der Orientierung und ersetzen keine professionelle Steuer- oder Finanzberatung. Für verbindliche Auskünfte wenden Sie sich bitte an einen Steuerberater.