Pendlerpauschale

Definition

Die Pendlerpauschale (Entfernungspauschale) beträgt 0,30 EUR pro Entfernungskilometer für die ersten 20 km und 0,38 EUR ab dem 21. Kilometer. Sie wird unabhängig vom Verkehrsmittel als Werbungskosten gewährt und mindert das zu versteuernde Einkommen.

Rechenbeispiel

Bei 30 km einfachem Arbeitsweg und 220 Arbeitstagen ergibt sich: (20 x 0,30 + 10 x 0,38) x 220 = 2.156 EUR Steuerminderung.

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