Kirchensteuer
Definition
Die Kirchensteuer wird von Mitgliedern anerkannter Religionsgemeinschaften als Zuschlag auf die Einkommensteuer erhoben. In Bayern und Baden-Württemberg beträgt sie 8%, in allen anderen Bundesländern 9%. Sie wird automatisch vom Arbeitgeber einbehalten.
Rechenbeispiel
Bei einer Einkommensteuer von 10.000 EUR in Nordrhein-Westfalen beträgt die Kirchensteuer 900 EUR (9%).
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